Studium und Pflege
Das Studium so gestalten, dass Studium und Pflege möglich sind - hierbei möchten wir Sie unterstützen. Vor diesem Hintergrund finden Sie hier eine Zusammenstellung erster allgemeiner Informationen, die bei der Organisation und Planung Ihres Studiums hilfreich sein können. Bitte nehmen Sie auch die entsprechenden Beratungsmöglichkeiten in Anspruch.
Urlaubssemester
Als Studierende können Sie beurlaubt werden, wenn Sie die Pflege naher Angehöriger übernehmen. Die Beurlaubung wird im Studierendensekretariat unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung, die die Pflegebedürftigkeit der bzw. des Angehörigen attestiert, beantragt. Die Beurlaubung befreit von der Pflicht zur Teilnahme an den laufenden Lehrveranstaltungen. Eine Beurlaubung schließt in der Regel den Erwerb von Leistungsnachweisen aus.
Auszug aus der Einschreibeordnung der Universität Trier: |
Das sollten Sie wissen:
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Leistungsnachweise
Wenn Sie in der Situation sind, zusätzlich zu Ihrem Studium die Pflege einer bzw. eines nahen Angehörigen übernehmen zu müssen, ist dies hinsichtlich bestehender Prüfungsverpflichtungen und der Berechnung von Regelstudienzeiten und Fristen zu berücksichtigen.
Auszug aus der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Trier:§3 Gliederung des Studiums, Umfang, und Art der Bachelorprüfung §4 Regelstudienzeit, Fristen §18 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß Entsprechende Regelungen finden sich auch in den Allgemeinen Prüfungsordnungen für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Universität Trier und für die Masterstudiengänge an der Universität Trier. |
Eine Beurlaubung bewirkt eine Befreiung von eventuell bestehenden Prüfungsverpflichtungen. Eine Entlassung aus dem Prüfungsrechtsverhältnis aufgrund einer Exmatrikulation ist nicht möglich. Das Prüfungsrechtsverhältnis kann nur durch Bestehen oder endgültiges Nichtbestehen der Prüfung beendet werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hochschulprüfungsamtes beraten Sie in allen Prüfungsangelegenheiten.
Exmatrikulation
Wenn Sie überlegen, Ihr Studium zu unterbrechen und sich exmatrikulieren zu lassen, um die Pflege einer bzw. eines Angehörigen übernehmen zu können, sollten Sie in jedem Fall bedenken, dass die Exmatrikulation ungewollte Folgen haben kann. Bitte informieren Sie sich in jedem Fall beim Hochschulprüfungsamt und dem Studierendensekretariat.
Das sollten Sie wissen:
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