News
Personalversammlung am 24.11.2022, 9:00 Uhr, C-Gebäude, HS 4
Tagesordnung u.a.
Bericht des Personalrats (Telearbeit, Energieeinsparmaßnahmen an der Universität, Richtlinien gute Arbeit in der Wissenschaft, aktuelle Vorgänge
Bericht des Präsidenten
Aussprache
Information zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz(Referent Tobias Zejewski, stellv. Landesbezirksfachbereichsleiter Verdi, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft, Landesbezirk RLP - Saarland
Info: Die Personalversammlung ist eine gesetzlich vorgeschriebene und nichtöffentliche Veranstaltung für alle Beschäftigten (LPersVG 47 ff). Die Teilnahme ist freiwillig und gilt als Dienstzeit.
Wir empfehlen das Tragen einer Mase. Bei Krankheitssymptomen kommen Sie bitte nicht zur Versammlung
Das Plakat finden Sie hier ...
Auswirkungen der Energieeinsparverordnung auf den Arbeitsschutz
Bundesarbeitsgericht urteilte zur Anrechnung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung (Neueinstellung)
Im Rahmen einer unserer Aufgaben, bei Neueinstellungen auch die tarifliche Stufenzuordnung des Entgeltes zu betrachten, bitten wir manchmal um Überprüfung, ob nicht doch noch eine höhere Stufe gewährt werden kann.
Dieses Urteil haben wir begrüßt. Es zeigt, dass im Tarifvertrag vorgesehene Spielräume weiter sind, als vom Land Rheinland-Pfalz nach einer Rüge des Landesrechnungshofes vorgetragen.
Das Urteil schafft Rechtsicherheit für das Land, dass förderliche Zeiten genutzt werden können, um bei Neueinstellungen eine höhere Stufe zu gewähren, ohne gegen Haushaltsprinzipien zu verstoßen, wenn die Arbeitsmarktlage und Bewerbersituation entsprechend bewertet werden können.
Informationen zu Corona bedingten Veränderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Liebe wissenschaftlich Beschäftigte,
das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt u.a. die Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverträgen während der Qualifizierungsphase. Dazu gehört die Festlegung einer Höchstbefristungsdauer.
Der Gesetzgeber hat auf Pandemie bedingte Einschränkungen der Arbeit in dieser Phase reagiert. In Abhängigkeit von mehreren Bedingungen (z.B. von wann bis wann ein Beschäftigungsverhältnis bestand) wurde die Höchstbefristungsdauer erweitert. Sie kann bis zu zwei mal 6 Monate verlängert werden, wenn alle Voraussetzungen dazu vorliegen.
Hier der Link zum Gesetz: www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/index.html
Ein Antrag zur Vertragsverlängerung aufgrund der Pandemiesituation ist an unserer Universität über dieses Formular möglich: