Ausleihe

Die Medientechnik stellt den Fachbereichen, Institutionen und Studierenden der Universität Trier medientechnische Geräte unentgeltlich, zur zeitlich begrenzten Nutzung, zur Verfügung.

 

Informationen über die medientechnische Ausstattung der Räume der
Universität Trier finden sie hier.

Ausleihbedingungen

Die aufgeführten Geräte werden zu unentgeltlichem Gebrauch überlassen. Der Empfänger erhält ein funktionsfähiges Gerät zum zeitlich begrenzten Einsatz in Forschung und Lehre. Er versichert damit, dass das Gerät in der genannten Zeit nur für den zuvor genannten Zweck eingesetzt werden soll.
Die Entleiherin / der Entleiher ist darüber informiert, dass sie/er das Gerät nach Beendigung der genannten Nutzungszeit sofort zurückzugeben hat. Die Entleiherin / der Entleiher haftet für alle aus der Überschreitung des Rückgabedatums entstehenden Kosten. Ferner verpflichtet sich die Entleiherin / der Entleiher, für den Fall des Verlustes, Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten und bei Beschädigung den Reparaturschaden zu ersetzen ( selbstschuldnerische Verpflichtung ).
Sofern bekannt wird, dass das Gerät für Zwecke eingesetzt wird, die außerhalb von Forschung und Lehre liegen, ist die Universität Trier berechtigt, die sofortige Rückgabe des entliehenen Gerätes zu verlangen. Die Entleiherin / der Entleiher willigt für den Fall des Verzuges / des Verlustes oder Schadenersatzes ein, dass ihre / seine Anschrift in den Informationssystemen der Universität Trier sowie anderer öffentlicher Stellen ermittelt werden.