Universität kooperiert mit Bundeskriminalamt

Thomas Bönders, Präsident der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes und Prof. Dr. Martin Przybilski, Vizepräsident der Universität Trier. Foto: BKA

Die Universität Trier, die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und das Bundeskriminalamt haben in einer Kooperationsvereinbarung eine engere Zusammenarbeit vereinbart. Für das Bundeskriminalamt (BKA) hat sich die Verzahnung von Theorie und Praxis durch einen regelmäßigen wechselseitigen Austausch aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen in den letzten Jahren zu einem wichtigen Baustein für seine vielfältigen Aufgaben entwickelt. Den Vertrag haben Universitätsvizepräsident Prof. Dr. Martin Przybilski, Thomas Bönders, Präsident der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, und BKA-Präsident Holger Münch bei der Bachelor- und Ernennungsfeier von 36 Absolventen des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden unterzeichnet.

Eckpfeiler der Kooperationsvereinbarung sind ein regelmäßiger Dozentenaustausch, wechselseitige Gastvorlesungen und Lehrveranstaltungen sowie darauf aufbauende gemeinsame Projekte in Forschung und Lehre. Die künftigen Partner der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit dem Fachbereich „Kriminalpolizei beim BKA" sind das Institut für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP), die Abteilung Sozialpsychologie sowie der Lehrbereich Allgemeine Soziologie der Universität.

Die Zusammenarbeit geht auf eine gemeinsame Initiative von Prof. Dr. Mark Zöller, Professor für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Trier, und Prof. Dr. Sigmund Martin von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung zurück. Sie wird seit 2014 durch erste wechselseitige Gastvorlesungen mit Leben erfüllt.

BKA-Präsident Holger Münch freut sich auf die künftige Zusammenarbeit: „Die heute unterzeichnete Kooperationsvereinbarung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die polizeiliche Arbeitspraxis mit der Forschung künftig noch enger zu verzahnen. Nur so können wir uns das notwendige Wissen etwa um die Entstehung von Kriminalität und kriminalitätsfördernde Faktoren erschließen. Eine Expertise die wir brauchen, denn nur mit einem umfassenden Bekämpfungsansatz können wir den vielfältigen Herausforderungen, vor die uns die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Organisierter Kriminalität, Cyber-Kriminalität, Extremismus und Terrorismus stellen, wirksam begegnen."