Statistiker sind erneut maßgeblich am Zensus beteiligt

Wer bei der Haushaltsbefragung ab 15. Mai Auskunft über sich geben muss, wird auch von Prof. Dr. Ralf Münnich und seinem Team mitentschieden.

Am 15. Mai beginnen die Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern zum Zensus 2022. Foto: Colourbox

Gibt es in Deutschland genügend Wohnungen? Brauchen wir mehr Schulen, Kindergärten oder Studienplätze? Wo drohen in einigen Jahren Ärztemangel oder Pflegenotstand? Die Beantwortung dieser Fragen ist für vorausblickende Investitionen und Maßnahmen der Politik unabdingbar. Um sie besser einschätzen zu können, führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in Deutschland alle zehn Jahre einen Zensus - oft Volkszählung genannt - durch.

Nachdem der Zensus im letzten Jahr aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurde, sollen dieses Jahr etwa 10,3 Millionen Menschen in Deutschland befragt werden. Die Methode, welche Haushalte in diese Stichprobe fallen, wurde wie bereits zum Zensus 2011 vom Trierer Statistik-Professor Ralf Münnich und seinem Team entwickelt. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes musste die Methode für den diesjährigen Zensus entscheidend überarbeitet werden.

Vollerhebung zu aufwendig

Die Ermittlung der Einwohnerzahl erfolgt registergestützt, das heißt auf der Basis von Informationen aus den amtlichen Melderegistern. „Diese Melderegister enthalten allerdings Fehler“, erklärt Ralf Münnich. Oft seien Personen im Melderegister gar nicht erfasst oder mit Anschriften eingetragen, unter denen sie nicht mehr erreichbar sind. Diese Karteileichen und Fehlbestände müssen statistisch erfasst werden, um die amtliche Einwohnerzahl ermitteln zu können.  Da eine Vollerhebung, eine Befragung aller Bürgerinnen und Bürger, viel zu aufwendig wäre, wird mit Stichproben und Schätzungen gearbeitet.

Beim Zensus 2011 hatten Ralf Münnich und sein Team Methoden zum Stichprobendesign entwickelt, auf deren Basis Schätzungen von Zensusvariablen durchgeführt werden können. In großen Gemeinden mit 10.000 oder mehr Einwohnern wurden die Karteileichen und Fehlbestände über eine Stichprobe erhoben und anschließend auf die gesamte Gemeinde hochgerechnet. In kleinen Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern wurden gezielt in Anschriften Unstimmigkeiten in den Melderegistern aufgedeckt.

Große Herausforderung

Beim diesjährigen Zensus mussten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch Gemeinden unter 10.000 Einwohner bei der Stichprobenziehung berücksichtigt werden. Doch leichter gesagt als getan. „Eine sinnvolle Stichproben- und Schätzmethodik zu entwickeln, die sowohl auf sehr kleine als auch sehr große Gemeinden anwendbar ist, ist eine der größten Herausforderungen in der Statistik“, beschreibt Münnich, der zudem Vorsitzender der Deutschen Statistischen Gesellschaft (DStatG) ist, das Problem. Die Lösung besteht darin, die Fehlerquote für kleinere Gemeinden gleitend anzupassen. Durch diese Anpassung wurde ein erhöhter Befragungsaufwand vermieden.

Notwendig geworden war diese Änderung, da sich nach der Überprüfung der Daten zum Zensus 2011 ein erhöhter Korrekturbedarf in den kleinen Gemeinden zeigte. Das Verfahren des damaligen Zensus basierte auf Planungsdaten aus dem Zensustest des Jahres 2001. Das Bundesverfassungsgericht, an dem Münnich im Rahmen des Verfahrens als Gutachter tätig war, empfahl, die Methodik an dieser Stelle geeignet zu verbessern.

Im Jahr 2031 soll der Zensus ganz ohne Befragung auskommen, also rein registerbasiert ablaufen. So soll die Bevölkerung entlastet, Kosten gespart und gleichzeitig qualitativ hochwertigere Daten erhoben werden. „Die Zukunft ist ein reiner Registerzensus“, meint auch Münnich. Doch er trübt die Euphorie: „Wir müssen noch viel lernen. Wie schaffen wir es, Register gut zu verwenden und trotzdem den Datenschutz zu wahren? Wie können wir eine Methode integrieren, die Registerfehler überprüft und gegebenenfalls statistisch korrigiert? Hier ist noch enorm viel Forschung notwendig. Deshalb gehe ich davon aus, dass der Zensus 2031 noch mit einigen Problemen zu kämpfen haben wird, aus denen wir dann lernen müssen.“

Weitere Informationen

Kontakt

Prof. Dr. Ralf Münnich
Wirtschafts- und Sozialstatistik
Mail: muennichuni-trierde
Tel. +49 651 201-2651