Beruf und Pflege
Auch wenn Sie die Pflege naher Angehöriger übernehmen, soll es Ihnen möglich sein, weiterhin berufstätig zu bleiben. Als Beschäftigte der Universität Trier können Sie gegebenenfalls die Freistellungsmöglichkeiten
- des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) und
- des Familienpflegezeitgesetzes(FPfZG)
in Anspruch nehmen. Das PflegeZG und das FPfZG ergänzen und erweitern weitere bestehende Gesetze und Vorschriften zur Freistellung von der Arbeitsleistung bzw. der Verringerung der Arbeitszeit für die Pflege oder Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger. Bitte informieren Sie sich in der Personalabteilung über entsprechende Möglichkeiten gemäß z.B.
Außerdem bietet die Universität Trier ihren Beschäftigten diverse Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung und damit eine gewisse Flexibilität, die dabei hilfreich ist, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen.
Hier finden Sie erste Informationen zu den Themen: