Akteure und Zuständigkeiten
An Entscheidungsprozessen im Bereich der universitären Qualitätssicherung und -entwicklung sind zentrale und dezentrale Akteure beteiligt, darunter sowohl leitende Stellen als auch die zuständigen Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Studierende sind auf allen Ebenen in die Entscheidungsfindung eingebunden.
Die Verantwortung für das Qualitätsmanagement auf zentraler Ebene liegt bei der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten für Studium und Lehre. Sie oder er wird durch das Team Qualitätsmanagement der Abteilung "Hochschulentwicklung und Zentrale Services" unterstützt, das die Verfahren, Instrumente und Maßnahmen des Qualitätsmanagements koordiniert, betreut und umsetzt. Der Senatskommission für Qualitätssicherung obliegt die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems und sie stellt die korrekte Umsetzung aller Verfahren und Maßnahmen sicher. Der Senat entscheidet über grundsätzliche Fragen der Qualitätssicherung und -entwicklung.