Rückmeldung

Jedes Semester müssen Studierende, wenn sie ihr Studium fortsetzen wollen, den Semesterbeitrag für das kommende Semester zahlen, um die Rückmeldung zu veranlassen. Der Semesterbeitrag wird jedes Semester neu festgelegt und ist daher erst zu Beginn der jeweiligen Rückmeldefrist hier zu erfahren.

Studierende, die sich nicht oder nicht fristgerecht zurückmelden, werden exmatrikuliert. Es empfiehlt sich auch deshalb, die Rückmeldung nicht bis zum letzten Tag hinaus zu zögern, sondern sich frühzeitig zurückzumelden.

Auskunft erteilt das Studierendensekretariat.

Rückmeldung | Fristen

Wintersemester: 15. Juni bis 15. September
Sommersemester: 15. Januar bis 15. März

Rückmeldung | Wie zahlen?

Zahlung am Tukan Automaten

Wenn Sie keine Rückmeldesperre haben (wie z.B. wenn Sie sich im Doppelstudium befinden oder z.B. noch Unterlagen im Studierendensekretariat nachgereicht werden müssen), können Sie den Semesterbeitrag durch Zahlung mit der EC Karte (nur mit PIN!) am TUKAN-Automaten begleichen.

Beachten Sie:

  • Den Betrag nicht auf die TUNIKA laden!
  • Direkt nach Zahlung des Semesterbeitrags am Tukan ist eine Validierung (Aufdruck der neuen Semesterdaten) Ihres Studierendenausweises (Tunika) am Validierungsautomaten möglich

Zahlung per Überweisung

Die Zahlung per Überweisung ist auch im Falle einer Rückmeldesperre möglich.

  • Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
  • Adresse: Universität Trier, Universitätsring 15, 54296 Trier
  • IBAN: DE 22 5451 0067 0228 1556 76
  • BIC: PBNKDEFFXXX
  • Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer und Semester (WiSe/SoSe Jahr) Die Zuordnung des Beitrags zu Ihrer Person ist sonst nicht möglich!
  • Um sich fristgerecht rückzumelden, muss das Geld bis Stichtag auf dem Konto der Universität eingegangen sein. Bitte veranlassen Sie die Zahlung daher rechtzeitig vor Fristablauf. Auch bei Onlineüberweisungen kann die Bearbeitung durch Ihr Bankinstitut einige Zeit in Anspruch nehmen! Erst nach Zahlungseingang ist eine Validierung der TUNIKA möglich.
  • Wenn Sie eine Rückmeldesperre in Porta haben, so informieren Sie die zuständige Sachbearbeiterin des Studierendensekretariats über Ihre Zahlung (senden Sie den Überweisungsbeleg / Screenshot der Überweisung per E-Mail), damit Ihre Sachbearbeiterin die Rückmeldung manuell vornehmen kann. Dies kann einige Tage dauern. Erst danach ist eine Validierung des Studierendenausweises am Validierungsautomaten möglich.

Rückmeldung | Zusammensetzung Semesterbeitrag

Die Höhe des hier genannten Beitrages gilt nur für die Rückmeldung bereits eingeschriebener Studierender und setzt sich wie folgt zusammen:

Seit 01.04.2024 enthält das Semesterticket das Deutschlandticket für Studierende! Mehr Information dazu über das Studierendenwerk.

Studierendenwerksbeitrag:      129,00 Euro

Studierendenschaftsbeitrag:      16,00 Euro

Semesterticket:                        176,40 Euro

Semesterbeitrag gesamt:         321,40 Euro

Rückmeldung | FAQ

Ich gebe meine Bachelorarbeit / meine letzte Prüfungsleistung in diesem Semester ab, kann / muss ich mich zurückmelden für das nächste Semester?

Sie können sich zurückmelden,

  • wenn die Bachelorarbeit / Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht ist, aber in PORTA noch nicht der Abschluss Ihres Studiengangs eingetragen ist. Für die Rückmeldung überweisen Sie, wie gewohnt, Ihren Semesterbeitrag und validieren Ihre TUNIKA.
  • Sie müssen sich aber nicht zurückmelden, da Sie alle Prüfungsleistungen erbracht haben und für die Zeit, die Sie auf Ihr Zeugnis warten, nicht eingeschrieben sein müssen. Hinterlassen Sie in diesem Fall bitte Ihre Kontaktdaten im HPA, damit Sie erreichbar bleiben. Sollten Sie wider Erwarten eine der letzten Leistungen nicht bestehen, können Sie in den meisten Fällen noch einmal eingeschrieben werden, um Ihre Prüfungsleistung zu wiederholen.

Sie können sich nicht zurückmelden,

  • wenn Sie alle Prüfungsleistungen für den Bachelorabschluss erbracht haben und der Abschluss des Studiengangs in PORTA eingetragen ist. In diesem Fall werden Sie zum Ende des Semesters automatisch exmatrikuliert oder können Ihre Exmatrikulation selbst zu einem früheren Zeitpunkt beantragen.

Ich bin im Doppelstudium eingeschrieben, was muss ich zur Rückmeldung beachten?

Sie haben eine Rückmeldesperre. Wenn Sie die Überweisung des Rückmeldebetrags getätigt haben, müssen Sie das Studierendensekretariat unter Angabe Ihrer Matrikelnummer per E-Mail kontaktieren:

  • Senden Sie den Überweisungsbeleg
  • Informieren Sie Ihre Sachbearbeiterin, dass Sie
    • alle Leistungen für den Bachelor innerhalb des Doppelstudiums erbracht haben (oder noch erbringen werden) oder
    • dass Sie es nicht schaffen im Doppelstudium den Bachelor abzuschließen.

Daraufhin kann die Sachbearbeiterin Sie, nach Geldeingang, in den Bachelor oder den Master ins kommende Semester rückmelden.

Wie melde ich mich zurück, wenn ich als Zweithörer im Rahmen des Südwestverbunds eingeschrieben bin?

Es ist keine Zahlung nötig. Sie reichen lediglich im Studierendensekretariat eine Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Heimatuniversität für das Semester ein, für welches Sie sich rückmelden möchten.

Wie melde ich mich zurück, wenn ich als Zweithörer im Rahmen des Universität der Großregion (Uni GR) eingeschrieben bin?

Es ist keine Zahlung nötig. Sie reichen lediglich im Studierendensekretariat eine Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Heimatuniversität für das Semester ein, für welches Sie sich rückmelden möchten.