Welche Arten von Auslandsaufenthalten werden gefördert?

Förderung von Studienaufenthalten

  • Reisekostenpauschalen und Teilstipendienraten
  • Mindestdauer: 1 Monat (= 30 Tage)
  • Förderungshöchstdauer: 4 Monate
  • Zielgruppe: Studierende aller Studiengänge
  • Auch möglich: Förderung von Trimestern und die Teilnahme an Summer Schools mit fachwissenschaftlichen Inhalten, die im eigenen Fach angerechnet werden können


Achtung: BewerberInnen um einen Austauschplatz der Universität Trier können sich mit der Bewerbung für den Austauschplatz zeitgleich auch für eine PROMOS-Förderung des Aufenthalts bewerben. Bitte beachten Sie die Ausschreibungsdokumente des jeweiligen Austausches!

Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen der Anfertigung der Abschlussarbeit an Unternehmen oder Hochschulen (inkl. Bachelor)

  • Reisekostenpauschalen
  • Mindestaufenthaltsdauer: 1 Monat (= 30 Tage)
  • Förderungshöchstdauer: 4 Monate
  • Zielgruppe: Studierende aller Studiengänge
  • Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ebenfalls gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen.

Förderung von Aufenthalten im Rahmen von Auslandspraktika im nicht-europäischen Ausland sowie von Praktika in Europa, die nicht Erasmus-förderfähig sind

  • Reisekostenpauschalen
  • Mindestdauer des Praktikums: 2 Monate (= 60 Tage)
  • Förderungshöchstdauer: 4 Monate
  • Zielgruppe: Studierende aller Studiengänge
  • Praktika können auch im Zeitraum zwischen BA-Abschluss und Beginn des MA-Studiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den MA oder ein vergleichbares Dokument muss vorliegen.
    ​​​​​​​