Zugangsvoraussetzung | Fremdsprachenkenntnisse


Ein Studium an der Universität Trier setzt allgemeine Fremdsprachenkenntnisse voraus, die zur Lektüre fremdsprachlicher Fachliteratur und zur Teilnahme an Veranstaltungen in modernen Fremdsprachen befähigen. Welche Kenntnisse Sie nachweisen müssen und welche vorausgesetzt werden zu welchem Zeitpunkt vor oder im Studium, erfahren Sie hier.

Fremdsprachenkenntnisse lt. Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge

Ein Studium an der Universität Trier setzt lt. § 2 der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Trier allgemeine Fremdsprachenkenntnisse voraus, die zur Lektüre fremdsprachlicher Fachliteratur und zur Teilnahme an Veranstaltungen in modernen Fremdsprachen befähigen.

Diese Fremdsprachenkenntnisse sind nicht nachzuweisen. Das bedeutet, man wird durch das Studierendensekretariat gegebenenfalls zum Studium zugelassen, auch wenn man diese Kenntnisse nicht besitzt. Man wird aber im Studium große Schwierigkeiten haben, dem Unterricht zu folgen, wenn man diese Kenntnisse nicht hat.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, einen Mangel an Fremdsprachenkenntnissen frühzeitig im Studium anzugehen. Das Sprachenzentrum der Universität Trier bietet dazu vielfältige Möglichkeiten.

Fremdsprachenkenntnisse lt. Fachprüfungsordnungen für die Bachelorstudiengänge

Darüberhinaus können die Fachprüfungsordnungen für die Bachelorstudiengänge weitere Fremdsprachenkenntnisse fordern, welche im Einzelfall auch nachzuweisen sind.

In einigen Studiengängen werden Kenntnisse zudem noch nicht zur Einschreibung in den Bachelorstudiengang verlangt, müssen aber spätestens zur Aufnahme eines Masterstudiums nachgewiesen werden.

Es empfiehlt sich daher schon zu Beginn des Studiums ein Blick in die Fachprüfungsordnungen, um zu klären, welche Kenntnisse gegebenenfalls (und wann) erforderlich sind. Die entsprechende Information findet man jeweils in § 2 Zugangsvoraussetzungen.

Fremdsprachenkenntnisse lt. Fachprüfungsordnungen für die Masterstudiengänge

Darüberhinaus können die Fachprüfungsordnungen für die Masterstudiengänge weitere Fremdsprachenkenntnisse fordern, welche im Einzelfall auch nachzuweisen sind.

In einigen Studiengängen werden Kenntnisse zudem noch nicht zur Einschreibung in den Bachelorstudiengang verlangt, müssen aber spätestens zur Aufnahme eines Masterstudiums nachgewiesen werden.

Es empfiehlt sich daher schon zu Beginn des Studiums ein Blick in die Fachprüfungsordnungen, um zu klären, welche Kenntnisse gegebenenfalls (und wann) erforderlich sind. Die entsprechende Information findet man jeweils in § 2 Zugangsvoraussetzungen.

English taught Master Programmes | Language requirements

All applicants to ETMs have to provide a proof of their English language proficiency. A MOI (mode of instruction) letter / paper is not sufficient.

Applicants must prove their English language proficiency at a level equivalent to C1 of the CEF (Common European Framework). The following tests are accepted as proof of English proficiency.  The test must have been taken within the last three years:

  • TOEFL (Code 9208): at least 215 points (computer based) or 550 points (paper based) or 80 points (internet based) Institutional Test report (not the Test Taker Score Report)
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE)
  • IELTS / IELTS Academic Online (at least 6.5 points)
  • UNIcert III (common certificate at European Universities)

Applicants are exempt from providing above proof of English language proficiency if at least one of the following conditions is met:

  • Native speaker coming from Great Britain, North Ireland, Ireland, USA, Canada, Australia, New Zealand or Malta
  • Two years of full time study in an English taught program, undertaken within the past two years, in one of these countries: Great Britain, North Ireland, Ireland, USA, Canada, Australia, New Zealand or Malta.
  • At least 5 school years of English in secondary education and at least 5 points in English at "Abitur" level (only Germany and Luxembourg)

Zugangsvoraussetzungen: Was bedeutet "Nachweis"? Was bedeutet "Voraussetzung"?

Wird ein Nachweis zur Einschreibung gefordert, so ist dieser die Zugangsvoraussetzung. Wer den entsprechenden Nachweis nicht erbringen kann, kann nicht eingeschrieben werden.

Ist bei der Einschreibung von einer Voraussetzung die Rede, so wird im Rahmen des Einschreibeverfahrens nicht geprüft, ob sie tatsächlich vorliegt. Es empfiehlt sich dann, fehlende Kenntnisse zügig nachzuarbeiten, um dem Studium adäquat folgen zu können.