Allgemeines & Rechtliches zum Deutschlandstipendium

Die Deutschlandstipendien an der Universität Trier werden im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms (Deutschlandstipendium) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vergeben. Rechtliche Grundlagen hierfür sind:

► Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG)

► Verordnung zur Durchführung des Stipendiengesetzes (StipV)

Die Richtlinien der Universität Trier zur Stipendienvergabe im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms (Deutschlandstipendium) finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf den Seiten des BMBF: 

https://www.deutschlandstipendium.de