Gesundheitswissenschaften (B.Sc., 1-Fach)

Der Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften (B.Sc.) wird als 1-Fach-Studiengang durch die Fächer Pflegewissenschaft, Soziologie, Volkswirtschaftslehre und Philosophie angeboten.

Er richtet sich an Studieninteressierte, die sich fundiert mit der Förderung von Gesundheit und der Bewältigung gesundheitlicher Herausforderungen auseinandersetzen möchten.

Der interdisziplinäre und praxisorientierte Studiengang vermittelt umfassende theoretische und praktische Grundlagen aus den Bereichen Pflegewissenschaft, Soziologie, Philosophie, Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Prävention, Gesundheitsförderung und der regionalen Bedarfsdeckung. Im Rahmen eines Wahlbereichs können außerdem individuelle Schwerpunkte gewählt werden. Ein berufsorientiertes Pflichtpraktikum sowie ein empirisches Forschungspraktikum ermöglichen Transfer und qualifizierende Praxiserfahrungen.

Absolventinnen und Absolventen erwerben im Verlauf des Studiums eine umfassende, interdisziplinäre Perspektive auf Gesundheit und das Gesundheitssystem, kritische methodische Fähigkeiten sowie eine gestärkte überfachliche Sozial- und Persönlichkeitskompetenz.

Der Studiengang bietet ein grundständiges Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Unter anderen eröffnet dies berufliche Perspektiven in der Forschung, im Präventionssport, in der Gesundheitskommunikation und -beratung sowie in Einrichtungen der gesundheitlichen Aufklärung.

StudiengangGesundheitswissenschaften
AbschlussBachelor of Science
Art1-Fach
Regelstudienzeit6 Semester
ECTS (Leistungspunkte)180
Zulassungsbeschränkungkeine Zulassungsbeschränkung (SS25)keine Zulassungsbeschränkung (WS25/26)
StudienbeginnWintersemesterSommersemester
UnterrichtsspracheDeutsch

Studienverlauf

Ein 1-Fach-Studiengang im Bachelor hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern.

Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen

Die Fachprüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüfenden, ansonsten an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.

Die Modulbeschreibungen konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und geben inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.

Bewerbung und Zulassung

Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studium an der Universität ist eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) oder ein Äquivalent (z.B. ausländischer, anerkannt vergleichbarer Schulabschluss) nachzuweisen.

Hinweise zu Ausnahmen bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf der Seite Studieren ohne Abitur.

Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.


Praktika

Es muss ein verpflichtendes berufsorientierendes Praktikum von mindestens 7 Wochen Dauer im Rahmen des Moduls 21 „Praktikum“ absolviert werden. Das Praktikum ist für das 6. Semester vorgesehen, kann aber auch in einem anderen Studiensemester absolviert werden.

Die Universität unterstützt im Rahmen ihres Career Services Praktika im In- und Ausland durch entsprechende Informationen und Angebote.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Das Mobilitätsfenster liegt im 4. Semester, ein Auslandsaufenthalt kann aber auch in anderen Semestern erfolgen.

Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen: