International Legal Studies (LL.B., 1-Fach)

StudiengangInternational Legal Studies
AbschlussBachelor of Laws
Art1-Fach
Regelstudienzeit8 Semester
ECTS (Leistungspunkte)240
Zulassungsbeschränkungkeine (WS24/25)keine (SS25)
StudienbeginnWintersemesterSommersemester
UnterrichtsspracheDeutsch

Studienverlauf

Ein 1-Fach-Studiengang im Bachelor hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern.

Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen

Die Fachprüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüfenden oder an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.

Die Modulbeschreibungen [folgen] konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und gibt inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.

Bewerbung und Zulassung

Bewerbung und Zulassung

Für die Zulassung zu diesem Studiengang an der Universität ist eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) oder ein Äquivalent (z.B. ausländischer, anerkannt vergleichbarer Schulabschluss) nachzuweisen.

Hinweise zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte finden Sie auf der Seite Studieren ohne Abitur.

Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.


Praktika

Ein berufsorientierendes Praktikum ist lt. Fachprüfungsordnung nicht verpflichtend, kann aber im Rahmen des Moduls 44 „Praktikum“ absolviert werden. Das Praktikum dauert insgesamt mindestens 11 Wochen, ein Einzelpraktikum darf drei Wochen nicht unterschreiten.

Auch wenn Praktika im Studiengang nicht verpflichtend vorgeschrieben sind,empfiehlt es sich, frühzeitig durch Praktika Kontakte zu verschiedenen Branchen zu knüpfen und die zukünftige Arbeitswelt kennenzulernen. Die Universität unterstützt im Rahmen ihres Career Services Praktika im In- und Ausland durch entsprechende Informationen und Angebote.

Auslandsaufenthalt

Der Studiengang beinhaltet lt. Fachprüfungsordnung ein obligatorisches fachlich einschlägiges Auslandssemester. In diesem Auslandssemester sind zusätzlich zu den LP gemäß Modulplan 30 LP im Bereich des internationalen Rechts zu erwerben. Die Noten für die erbrachten Leistungen gehen in die Endnote ein. Das Mobilitätsfenster liegt im 7. Semester, das Auslandssemester kann aber auch in anderen Studiensemestern absolviert werden.

Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen:

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