English Linguistics (M.A., 1-Fach)
Studiengang | English Linguistics |
Abschluss | Master of Arts |
Art | 1-Fach |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
ECTS (Leistungspunkte) | 120 |
Zulassungsbeschränkung | keine (WS24/25)keine (SS25) |
Studienbeginn | WintersemesterSommersemester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Studienverlauf
Die Regelstudienzeit für einen Master (1-Fach) beträgt vier Semester.
- Modulübersicht | English Linguistics (M.A., 1-Fach)
- Studienverlaufsplan | English Linguistics (M.A., 1-Fach)
Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen
Die Fachprüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüfenden, ansonsten an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.
Die Modulbeschreibungen konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und geben inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.
Bewerbung und Zulassung
Für die Zulassung zu diesem Master-Studiengang ist laut Fachprüfungsordnung ein adäquater Bachelor-Abschluss nachzuweisen.
Ob ein Bachelor-Studiengang oder Teile eines Bachelor-Studienganges zur Aufnahme eines bestimmten Master-Studienganges berechtigen, entscheidet in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss des Faches während des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage der Fachprüfungsordnung.
Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.
Praktika
Ein berufsorientierendes Praktikum ist lt. Fachprüfungsordnung nicht verpflichtend.
Auch wenn Praktika im Studiengang nicht verpflichtend vorgeschrieben sind,empfiehlt es sich, frühzeitig durch Praktika Kontakte zu verschiedenen Branchen zu knüpfen und die zukünftige Arbeitswelt kennenzulernen. Die Universität unterstützt im Rahmen ihres Career Services Praktika im In- und Ausland durch entsprechende Informationen und Angebote.
Auslandsaufenthalt
Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Das Mobilitätsfenster liegt im 3. Semester, ein Auslandsaufenthalt kann aber auch in anderen Semestern erfolgen.
Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen:
Kontakt zum Fach
- Homepage des Faches Anglistik
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