Klinische Pflege (B.Sc., 1-Fach)
Als hochschulische Pflegeausbildung gemäß Teil 3 des Pflegeberufegesetzes und §§ 30ff PflAPrV befähigt das Studium zur unmittelbaren Tätigkeit an zu pflegenden Menschen aller Altersstufen und verfolgt gegenüber der beruflichen Pflegeausbildung ein erweitertes Ausbildungsziel. Es vermittelt für die selbstständige umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen nach §5 Absatz 2 PflBG in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik.
Studiengang | Klinische Pflege |
Abschluss | Bachelor of Science |
Art | 1-Fach |
Regelstudienzeit | 7 Semester |
ECTS (Leistungspunkte) | 210 |
Zulassungsbeschränkung | keine Zulassungsbeschränkung (SS25)keine Zulassungsbeschränkung (WS25/26) |
Studienbeginn | WintersemesterSommersemester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Studienverlauf
Das duale Studium gliedert sich in den Bereich der universitären Lehrveranstaltungen (125 LP, 3.705 Std.) und den Bereich der Praxiseinsätze (85LP, 2.250 Std.). Beide Bereiche sind in Form von Modulen strukturiert. Für die gesamte Dauer der Regelstudienzeit erhalten Studierende eine angemessene Vergütung.
Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen
Die Fachprüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüfenden, ansonsten an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.
Die Modulbeschreibungen konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und geben inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.
Bewerbung und Zulassung
Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studium an der Universität ist eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) oder ein Äquivalent (z.B. ausländischer, anerkannt vergleichbarer Schulabschluss) nachzuweisen. Zusätzlich ist der Nachweis eines Ausbildungsvertrag zur hochschulischen Pflegeausbildung mit einem der Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung, mit dem ein Kooperationsvertrag gemäß § 38 Abs. 4 PflBG besteht, zu erbringen. Vgl. § 2 der Fachprüfungsordnung zum Bachelor of Science (1-Fach) Klinische Pflege (Stand: 22.05.2024).
- Weitere Informationen (inkl. Liste kooperierender Träger) des Faches Klinische Pflege: Studiengang Klinische Pflege (Bachelor of Science, 1-Fach)
- Hinweise zu Ausnahmen bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf der Seite Studieren ohne Abitur.
- Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.
Praktika
Das Studium umfasst verpflichtend umfangreiche Praxiseinsätze (85 LP, 2.550 Std.). Zusätzliche Praktika sind nicht vorgesehen.
Auslandsaufenthalt
Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.
Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen:
Kontakt zum Fach
- Homepage des Faches Pflegewissenschaft
- Fachstudienberatung
- Fachseite des Studiengangs Klinische Pflege (B.Sc., 1-Fach)
- Studieninteressierte
- Studierende im ersten Semester