Klinische Pflege (B.Sc., 1-Fach)

Als hochschulische Pflegeausbildung gemäß Teil 3 des Pflegeberufegesetzes und §§ 30ff PflAPrV befähigt das Studium zur unmittelbaren Tätigkeit an zu pflegenden Menschen aller Altersstufen und verfolgt gegenüber der beruflichen Pflegeausbildung ein erweitertes Ausbildungsziel. Es vermittelt für die selbstständige umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen nach §5 Absatz 2 PflBG in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik.

StudiengangKlinische Pflege
AbschlussBachelor of Science
Art1-Fach
Regelstudienzeit7 Semester
ECTS (Leistungspunkte)210
Zulassungsbeschränkungkeine Zulassungsbeschränkung (SS25)keine Zulassungsbeschränkung (WS25/26)
StudienbeginnWintersemesterSommersemester
UnterrichtsspracheDeutsch

Studienverlauf

Das duale Studium gliedert sich in den Bereich der universitären Lehrveranstaltungen (125 LP, 3.705 Std.) und den Bereich der Praxiseinsätze (85LP, 2.250 Std.). Beide Bereiche sind in Form von Modulen strukturiert. Für die gesamte Dauer der Regelstudienzeit erhalten Studierende eine angemessene Vergütung.

Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen

Die Fachprüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüfenden, ansonsten an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.

Die Modulbeschreibungen konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und geben inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.

Bewerbung und Zulassung

Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studium an der Universität ist eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) oder ein Äquivalent (z.B. ausländischer, anerkannt vergleichbarer Schulabschluss) nachzuweisen. Zusätzlich ist der Nachweis eines Ausbildungsvertrag zur hochschulischen Pflegeausbildung mit einem der Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung, mit dem ein Kooperationsvertrag gemäß § 38 Abs. 4 PflBG besteht, zu erbringen. Vgl. § 2 der Fachprüfungsordnung zum Bachelor of Science (1-Fach) Klinische Pflege (Stand: 22.05.2024).


Praktika

Das Studium umfasst verpflichtend umfangreiche Praxiseinsätze (85 LP, 2.550 Std.). Zusätzliche Praktika sind nicht vorgesehen.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. 

Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen: