Hochschulzugangsberechtigung (HZB) / Masterzugangsberechtigung


Bewerbung für einen Bachelorstudiengang – Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Wenn Sie an der Universität Trier studieren möchten, müssen Sie eine direkte Hochschul­zugangs­berechtigung (HZB) vorweisen. Hier unterscheiden wir zwei Varianten:

  1. Deutsche direkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB): die HZB (Abitur, Feststellungsprüfung am Studienkolleg etc.) wurde in Deutschland oder an einer Schule im Ausland mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben
  2. Internationale direkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB): die HZB (in der Regel Schulabschluss der Sekundarstufe II) wurde im Ausland oder an einer internationalen Schule in Deutschland erworben

Hinweis: bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Ihre Qualifikation (z.B. das Abschlusszeugnis Ihrer Schule) für den direkten Hochschulzugang in Deutschland ausreicht. Nicht jeder Schulabschluss berechtigt zu einem Studium in Deutschland. In einigen Fällen müssen Sie zusätzlich eine Hochschuleingangsprüfung absolvieren oder bereits ein Jahr studiert haben. Informationen dazu finden Sie in der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) oder im Informationssystem zur Anerkennung internationaler Bildungsabschlüsse (anabin).

Falls Ihr Schulabschluss keiner direkten HZB entspricht und Sie somit nicht zu einem Hochschulstudium in Deutschland  berechtigt sind, haben Sie die Möglichkeit sich über das Studienkolleg für ein Studium an einer deutschen Hochschule zu qualifizieren. Informieren Sie sich z.B. über das Studienkolleg der Universität Mainz.

Bewerbung für einen Masterstudiengang -  Masterzugangsberechtigung

Wenn Sie einen Masterstudiengang studieren möchten, müssen Sie eine Masterzugangsberechtigung vorweisen, dies ist in der Regel ein akademischer Abschluss, der den Zugang zu einem Masterstudium an einer deutschen Universität eröffnet. Die häufigste Masterzugangsberechtigung ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium. Die Qualifikationsvoraussetzungen für jeden Masterstudiengang finden Sie in der jeweiligen Fachprüfungsordnung der Universität Trier.

Generell gilt: Abschlüsse ausländischer Hochschulen müssen mindestens gleichwertig mit einem 3-jährigen (6-semestrigen) Bachelorstudium an einer deutschen Hochschule sein, um als Masterzugangsberechtigung anerkannt zu werden. Eine erste Orientierung, ob ein ausländischer Hochschulabschluss den Zugang zu einem Masterstudium in Deutschland eröffnet, bietet die KMK-Datenbank "anabin".