Trierer Studierende erfolgreich bei juristischem Wettbewerb
Bereits während des Studiums in die Rolle von Rechtsanwälten und hohen Regierungsbeamten schlüpfen – diese Möglichkeit bot sich den vier Trierer Studierenden Christoph Fischer, Fabian Hoffmanns, David Schaeidt und Helene Stahl unter der Betreuung von Dr. Thomas Spitzlei beim „Hansemoot“ in Hamburg. Der bundesweite juristische Wettbewerb wird vom Landesverfassungsgericht Hamburg sowie der Universität Hamburg und der Bucerius Law School organisiert.
Die 17 Teams von 15 juristischen Fakultäten aus ganz Deutschland erarbeiteten über mehrere Monate Schriftsätze zu einem anspruchsvollen und rechtlich wie politisch brisanten Fall, der auf wahren Begebenheiten beruhte: Eine Bundestagsabgeordnete bezeichnete in einer Plenarrede die Bundeskanzlerin als „Ausländerhasserin“ und rief die Bevölkerung dazu auf, die Kanzlerin aus dem Kanzleramt zu jagen. Daraufhin entstanden tumultartige Szenen im Parlament und die Bundestagspräsidentin verwies die Abgeordnete aus dem Saal. Diese klagte gegen den Sitzungsausschluss vor dem Bundesverfassungsgericht, da sie sich in ihren Abgeordnetenrechten verletzt sah.
Andere Argumentations-Perspektive als im Jura-Studium
An dieser Stelle kamen die Teilnehmer ins Spiel. Jedes Team musste sowohl für die Abgeordnete als auch für die Bundestagspräsidentin Partei ergreifen und deren Standpunkte in einer Antragsschrift beziehungsweise Antragserwiderung vertreten. Diese klar parteibezogene Argumentation war für die Studierenden eine neue Erfahrung, da sie sich während des Studiums immer in der Rolle des neutralen Richters wiederfinden.
In den Räumlichkeiten der Universität Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts musste sich das Trierer Team dann auch verbal behaupten. Im Rahmen von einstündigen mündlichen Verhandlungen galt es, die Interessen ihrer Partei vor Verfassungsrichtern und Professoren zu vertreten. Die Herausforderung bestand darin, den eigenen Schriftsatz auf das Wesentliche zu reduzieren, die kritischen Fragen der Richter zu beantworten und die Argumente der gegnerischen Teams zu entkräften. Das Trierer Team belegte dabei einen hervorragenden dritten Gesamtplatz und musste sich nur zwei Teams aus Bochum und Bonn geschlagen geben. Für den Schriftsatz in der Rolle des Antragstellers wurden sie gar als bestes Team ausgezeichnet.
Wertvolle Erfahrungen – auch für das Staatsexamen
Viel wertvoller als das erfolgreiche Abschneiden sind aber die gesammelten Erfahrungen – da sind sich die Teilnehmer der Universität Trier einig. Sie mussten unter großem Druck juristisch auf höchstem Niveau argumentieren und kritische Rückfragen meistern. Dies kommt den Anforderungen in den mündlichen Prüfungen in beiden Staatsexamina sehr nahe. Das Erstellen der Schriftsätze war mit dem Anfertigen einer Hausarbeit und einer Seminararbeit vergleichbar.
Ermöglicht wurde die Teilnahme durch die finanzielle Unterstützung durch den Juristen Alumni Trier, den Freundeskreis der Universität und Prof. Dr. Timo Hebeler.
Kontakt
Dr. Thomas Spitzlei
Öffentliches Recht
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