
Alle Arbeitsunfälle, Dienstunfälle, Wegeunfälle und - sofern Schadensersatzansprüche gegen Dritte gegeben sein könnten - auch Unfälle im privaten Bereich, sind der Personalabteilung, Sachgebiet 3, anzuzeigen.
Alle Mitarbeiter/innen werden gebeten, nicht nur Dienstunfälle, sondern auch Unfälle im privaten Bereich der Personalabteilung, Sachgebiet 3, anzuzeigen, sofern Schadensersatzansprüche gegen Dritte gegeben sein könnten.
Bei jedem Unfall kann der Universität ein Schaden entstehen, dies ist alleine schon die Fortzahlung der Bezüge / des Gehaltes im Krankheitsfall. Wenn dieser Unfall o.ä., auch ein Unfall im privaten Bereich, durch einen Dritten verursacht wurde, so besteht ggf. ein Regressanspruch der Universität gegen den Schädiger. Daher ist es unumgänglich und Ausfluss des Tarif- bzw. Beamtenrechtes, dass jede/r Mitarbeiter/in einen solchen Schaden anzeigt.
Vordrucke | |
Unfallfragebogen inkl. Fragebogen zum Wegeunfall (Wichtig: bitte vollständig ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben umgehend an die Personalabteilung senden) | 05/2021 |
Nützliche Links | |
Link zur Arbeitssicherheit der Universität Trier | |
Link zum Verbandsbuch | |
Link zum Gesundheitsamt Trier | |
Erreichbarkeit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz | |
Durchgangsarzt finden (Link zur Unfallkasse Rheinland-Pfalz) |