Nutzungsantrag Flurflächen und Hütte Forumsplatte

Aufgrund von Vorgaben des Versammlungsstätten- und Brandschutzrechtes können die Flure und Foyer-Bereiche an der Universität in allen Gebäuden ab sofort und bis auf weiteres nur noch im Rahmen der u.g. Vorgaben genutzt werden. Die Flure und Foyer-Bereiche sind Flucht- und Rettungswege, so dass eine anderweitige Nutzung grundsätzlich nicht zulässig ist.

Größere Sonderveranstaltungen aller Art (Kongresse, Tagungen, Markt der Möglichkeiten, …) in Fluren und Foyer-Bereichen können bis auf weiteres nicht mehr durchgeführt werden. Solche Veranstaltungen können nur noch durchgeführt werden, wenn diese komplett in Seminarräume verlagert werden. [Es gelten wenige Ausnahmen für Genehmigungen aus dem Vorjahr]

Kleinere interne Sonderveranstaltungen aller Art (Fachschaftswahlen, Infostand der ZSB,…) in Fluren und Foyer-Bereichen, die von einer universitären Einrichtung oder Gruppen veranstaltet werden sollen, können bis auf weiteres in einem dem aus der Anlage ersichtlichen Bereiche durchgeführt werden. Die Nutzung bedarf der Genehmigung durch den Pedelldienst (pedelluni-trierde). Der Antrag ist mindestens eine Woche vorher zu stellen.

Mit der Absendung der Mail wird die u.g. Veranstaltung an der genannten Stelle beantragt. Mir als der/dem Antragsteller*in sind die u.g. ersichtlichen Bedingungen bekannt; ich bin verantwortlich für die Einhaltung der genannten Bedingungen und Auflagen:

  • Tische, Stehtische, Aufsteller etc. dürfen ausschließlich in der gekennzeichneten Zone aufgestellt werden. Die Fluchtwege sind immer freizuhalten.
  • Elektrogeräte sind nur zulässig, wenn es sich um durch die Universität Trier geprüfte Geräte handelt. Die Zubereitung von Heißgetränken oder warmen Speisen ist unzulässig.
  • Sofern die Veranstaltung länger als einen Tag dauert, so sind alle Tische, etc. über Nacht in einen vom Veranstalter zu reservierenden Seminarraum zu verbringen.
  • Die/der o.g. Veranstaltungsleiter/in
  • beachtet die Brandschutzordnung der Universität und die ergänzenden Regelungen im Brandschutzportal der Universität
    • hat sich vor Ort mit den Rettungswegen und die Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht und
    • ist jederzeit vor Ort  oder aber mindestens jederzeit für den Pedelldienst über die o.g. Handynummer telefonisch zu erreichen. 
  • Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung nur durchgeführt werden darf, wenn diese vom Pedelldienst vorher genehmigt worden ist.