Förderung von studentischen Initiativen und Hochschulgruppen mit internationalem Bezug

Das Café International, ein Projekt des Internationalen Zentrums, ist ein Beispiel für Initiativen mit internationalem Bezug, die von der Universität Trier gefördert werden.

Die Universität Trier fördert studentische Initiativen und Hochschulgruppen, die sich in besonderer Weise entweder für eine Internationalisierung der Lehre einsetzen oder einen nachhaltigen Beitrag im Feld Diversity an der Universität Trier vor Ort leisten. Die Maximalförderung pro Projekt ist auf 7.500 Euro begrenzt. Dafür steht jährlich ein Maximalbetrag von 20.000 Euro zur Verfügung.

Das Programm ist zunächst auf drei Jahre bis zum 31.7.2026 befristet. Der Förderzeitraum beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.

Antragsberechtigt:

Studentische Initiativen und Hochschulgruppen.

Mindestanforderungen:

A. Beiträge zur Internationalisierung der Lehre

  • Das Projekt muss von hauptamtlich Lehrenden der Universität Trier begleitet werden.
  • Ein klarer Bezug zum Curriculum von Studienangeboten der Universität Trier muss erkennbar sein.
  • Für die Projekte muss eine Obergrenze der Teilnehmerzahl definiert sein.
  • Es muss zudem nachvollziehbar sein, welche Kompetenzen vorausgesetzt werden.
  • Die begrenzte Teilnahmekapazität erfordert transparente Auswahlkriterien.

B. Beiträge im Bereich Diversity

  • Die studentische Initiative muss nachweisen, dass ihr Engagement von Dauer ist (keine Finanzierung von ad hoc-Veranstaltungen).
  • Die Initiative muss im Einklang mit der vom International Office entwickelten Willkommenskultur an der Universität Trier stehen.

Hinweis: Vor der Einreichung eines den Bereich "Diversity" betreffenden Antrags wird empfohlen, das Angebot einer individuellen Beratung durch das International Office (Ansprechpartner: Integrationsreferent Aziz Yüksek, Tel. 0651 201-3597, E-Mail: yueksek@uni-trier.de) in Anspruch zu nehmen.

Ausschlusskriterien:

Von der Förderung ausgeschlossen sind grundsätzlich Feste, Bewirtungen und Ausflüge.

Fristen:

2023 endet die Antragsfrist für den kommenden Förderzeitraum (01.08.2023 bis 31.07.2024) am 1. Juli 2023.

Form:

Anträge sind in Schriftform im Umfang von maximal drei Seiten unter Berücksichtigung der genannten Kriterien an den Präsidenten zu richten.

Entscheidung:

Über die Anträge entscheidet die Universitätsleitung mit Vertreterinnen/Vertretern des Senats (je ein/e Repräsentantin/Repräsentant aus der Gruppe der Professorinnen/Professoren, der akademischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und der Studierenden). Eine wiederholte Antragstellung ist möglich.