Zugangsvoraussetzungen für Bewerber*innen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
International bezieht sich bei der Bewerbung auf Ihre Staatsangehörigkeit und nicht auf Ihren Wohnort oder das Land, in dem Sie Ihren Schulabschluss oder Ihr grundständiges Studium absolviert haben.
Ausnahme: sogenannte „Bildungsinländer*innen“, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in Deutschland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben.
Anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen prüft das Studierendensekretariat zunächst folgende formale Zugangsvoraussetzungen:
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bei Bachelor-Bewerbungen / Masterzugangsberechtigung bei Master-Bewerbungen
- Deutschkenntnisse
Weitere einzureichende Bewerbungsunterlagen können Sie in der Checkliste Bewerbungsunterlagen einsehen.
Für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen wird eine Bewertungsgebühr einmalig erhoben.
Bitte beachten Sie:
Alle Nachweise müssen vor Ende des jeweiligen Bewerbungszeitraums dem StuSek der Universität Trier vorliegen. Hierzu gehören vor allem die Schul-/Studienabschlüsse (sofern das Studium noch nicht abgeschlossen ist: der Transcript of Records (ToR) inkl. Durchschnittsnote) mit entsprechender Übersetzung (deutsch oder englisch) und in amtlich beglaubigter Form. Die Zeugnisse werden nur ausgewertet, wenn die Bewerbung vollständig vorliegt und nur für interne Zwecke.
Bei allen Bewerbungen müssen die Unterlagen zunächst nur als pdf in PORTA hochgeladen werden.
Bei Zulassung, nach der Prüfung Ihrer Dokumente, erhalten Sie durch das Studierendensekretariat eventuell die Aufforderung Dokumente postalisch an die Universität Trier zu senden.
Eine offizielle Bewertung internationaler Bildungsabschlüsse bietet die KMK. Informationen, ob Sie mit Ihrem Bildungsabschluss oder Studienabschluss an der Universität Trier studieren können, finden Sie in der KMK-Datenbank "anabin".