Bewerbungsverfahren

Für Studieninteressierte mit einer Behinderung oder Erkrankung, gilt das übliche Bewerbungsverfahren. Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist der Nachweis der „Allgemeine Hochschulreife“ (bzw. andere gültige Zugangsberechtigungen wie z.B. eine besondere berufliche Qualifikation). Bei zulassungsbeschränkten Fächern erfolgt ebenfalls eine Bewerbung über das gängige Zulassungsverfahren.

Siehe hierzu auch Infos zum Sonderantrag Härtefall

Studienfinanzierung

Semesterticket - Rückerstattung

Schwerbehinderte Studierende mit den Merkmalen BL oder H im Ausweis können die Befreiung vom Semesterticket beantragen, da sie ohnehin kostenlos mit Bus und Bahn fahren können (siehe hierzu die Informationen auf dieser Webseite). Dies gilt ebenfalls für Studierende von Fachhochschule und Universität, die an beiden Hochschulen immatrikuliert sind und deshalb den Beitrag für das Semesterticket doppelt gezahlt haben.

Hierzu entweder nach erfolgter Rückmeldung einen formlosen Antrag auf Rückerstattung schicken mit Kopie der entsprechenden Nachweise sowie Angabe Ihrer Kontoverbindung und Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen an:
Studierendenwerk Trier, Universitätsring 12a, 54296 Trier (siehe hierzu folgenden Link).

Oder Ihrer Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat Ihren Schwerbehindertenausweis vorzeigen, dann kann sie in PORTA festlegen, dass Sie fortan automatisch weniger zahlen bei der Rückmeldung.

Finanzierungsmöglichkeiten bei krankheitsbedingter Studienunterbrechung

Wer das Studium aufgrund von Krankheit oder Behinderung für länger als drei Monate unterbrechen muss, ist nicht mehr in einer Ausbildung, die „dem Grunde nach BAföG-förderungsfähig“ ist. Ein Anspruch auf Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II) ist deshalb nicht mehr ausgeschlossen. Weitere Infos auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerks

Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule

Eingliederungshilfe und Studienbedingte Mehrbedarfe nach SGB II und SGB XII

Wer kann Eingliederungshilfe beantragen? Studierende mit einer wesentlichen Behinderung

Was kann beantragt werden?

  • Studienassistenz: Mitschriften in Vorlesungen und Seminaren, Mobilitätshilfen, Begleitung in Bibliotheken oder bei Exkursionen usw. Pflegerische Unterstützung ist hierüber nicht darstellbar.
  • Technische Hilfsmittel: z.B. Gerät zum Umblättern von Buchseiten oder Diktiersoftware für den Laptop
  • Mobilitätshilfe: Fahrten von der Wohnung zur Hochschule und zurück, Fahrten zu Exkursionen oder Praktika, Kraftfahrzeughilfe
  • Leistungen für gehörlose und schwerhörige Studierende: u.a. Lernmittel und Arbeitsmittel, Mitschriften und Aufbereitung von Vorlesungen, Gebärdensprachdolmetscher für Vorlesungen, Seminare und Prüfungen

Wer ist zuständig?
Für Studierende, die den Wohnsitz in Trier angemeldet haben, ist das Amt für Soziales und Wohnen zuständig.
Die Antragstellung erfolgt formlos. Danach sind noch ein Gespräch, ein Termin vor Ort, ggf. Kostenvoranschläge und ein amtsärztliches Gutachten nötig.

Die örtliche Zuständigkeitsregelung bleibt bis zum Ende des Bezugs von Eingliederungshilfe bestehen.

Weitere Informationen zum Thema auch auf den Seiten des Studiwerks

Stipendien

Für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung gibt es eigene oder besonders geeignete Fördermöglichkeiten, siehe Informationen der Stipendienberatung

Zurück ins Studium nach psychischen/ gesundheitlichen Krisen

Für Studierende

  • deren Akutsymptomatik rückläufig, bzw. abgeklungen ist
  • mit einer Unterbrechung des Studiums durch die Krankheitsphase und meist noch in Behandlung/ ambulanter Psychotherapie
  • die Unsicherheit und / oder Befürchtungen bzgl. des Wiedereinstiegs ins Studium empfinden

bieten wir, im Rahmen von Einzelgesprächen,:

  • Informationen zur Rückkehr in den Studienalltag
  • Adäquate Einschätzung der Leistungsfähigkeit / Semesterplanung
  • Unterstützung bei der Klärung der Motivation
  • Evtl. Entwicklung einer alternativen Berufsperspektive

Hierzu einfach einen Termin vereinbaren unter Tel. 0651 201 2805

Eine Behinderung oder Erkrankung sollte kein Grund sein, sich vom Studium abhalten zu lassen. Die Universität Trier bemüht sich, Sie beim Studium zu unterstützen und eventuelle behinderungs- oder krankheitsbedingt Nachteile im Studium auszugleichen. Hierzu stellen wir Ihnen die folgenden wichtigen Informationen zur Verfügung:

Nachteilsausgleich

Wohnen

Lernhilfen- und Strategien

Auslandsaufenthalt im Studium

Barrierefreiheit an der Uni: Bibliothek, Parken, etc.

Das Studium unterbrechen

Wenn z.B. ein längerer Klinikaufenthalt ansteht oder Sie sich auf längere Sicht nicht in der Lage sehen, das Studium weiterzuführen, besteht die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen. Das ist aber keine Pflicht. 

Evtl. kommt auch eine Exmatrikulation in Frage. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die Prüfungsleistungen, die erzielt haben, gültig bleiben, auch wenn Sie nicht mehr eingeschrieben sind.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weiter studieren wollen, können Sie sich bei der Einschreibung diese Leistungen anerkennen und sich damit in ein höheres Fachsemester einstufen lassen, um dann das Studium fortzusetzen. Beachten Sie aber, dass sich Studiengänge weiterentwickeln. D.h. ggf. existiert der Studiengang nicht mehr im alten Format oder bei Neueinschreibung gilt eine neue Prüfungsordnung oder der Studiengang hat sich so weiterentwickelt, dass nur noch ein Teil der Prüfungsleistungen anerkannt werden können. In Studiengängen mit NC ist zudem eine Einschreibung oberhalb des Regelstudienzeit nicht möglich. Deshalb sollte ein solcher Schritt sinnvollerweise nach einem Studienabschnitt wie dem erfolgreich absolvierten Bachelor erfolgen. Eine Unterbrechung im laufenden Studium kann ansonsten zu solchen Problemen führen.

Wegweiser für Trier

Selbsthilfegruppen

Menschen, die eine gleiche Erkrankung oder ein gleiches Problem haben, können sich in einer Selbsthilfegruppe zusammenschließen, sich austauschen, informieren und gemeinsam nach Lösungen suchen. Ziel ist immer, die Lebenssituation zu verbessern. Kontakt zu einer passenden Selbsthilfegruppe oder Unterstützung bei der Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe, wenn es noch keine passende gibt, findet man man bei SEKIS.  

SEKIS Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e. V. Trier
Gartenfeldstr. 22
54295 Trier
Tel.: 0651 141180
Mail: kontakt@sekis-trier.de
Web: selbsthilfe-rlp.de/sekis-trier

 

Schwerbehinderung feststellen lassen?

Einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen, kostet nichts. Er kann online beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Monate dauern. Ob man den Bescheid irgendwo, z.B. dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin vorlegt, kann man selbst entscheiden. Tut man es nicht, erfährt niemand davon. Tut man es doch, können daraus eine Menge Vorteile entstehen, u.a. ein besonderer Kündigungsschutz.

Für die Beantragung des Nachteilsausgleichs muss übrigens kein GdB nachgewiesen werden.

 

Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule

Eingliederungshilfe und Studienbedingte Mehrbedarfe nach SGB II und SGB XII

Wer kann Eingliederungshilfe beantragen? Studierende mit einer wesentlichen Behinderung

Was kann beantragt werden?

  • Studienassistenz: Mitschriften in Vorlesungen und Seminaren, Mobilitätshilfen, Begleitung in Bibliotheken oder bei Exkursionen usw. Pflegerische Unterstützung ist hierüber nicht darstellbar.
  • Technische Hilfsmittel: z.B. Gerät zum Umblättern von Buchseiten oder Diktiersoftware für den Laptop
  • Mobilitätshilfe: Fahrten von der Wohnung zur Hochschule und zurück, Fahrten zu Exkursionen oder Praktika, Kraftfahrzeughilfe
  • Leistungen für gehörlose und schwerhörige Studierende: u.a. Lernmittel und Arbeitsmittel, Mitschriften und Aufbereitung von Vorlesungen, Gebärdensprachdolmetscher für Vorlesungen, Seminare und Prüfungen

Wer ist zuständig?
Für Studierende, die den Wohnsitz in Trier angemeldet haben, ist das Amt für Soziales und Wohnen zuständig.
Die Antragstellung erfolgt formlos. Danach sind noch ein Gespräch, ein Termin vor Ort, ggf. Kostenvoranschläge und ein amtsärztliches Gutachten nötig.

Die örtliche Zuständigkeitsregelung bleibt bis zum Ende des Bezugs von Eingliederungshilfe bestehen.

Weitere Informationen zum Thema auch auf den Seiten des Studiwerks

Rechtsberatung

Wer Hilfe benötigt, sei es, um etwas zu beantragen, Widerspruch gegen eine Entscheidung einlegen möchte oder wer im Laufe der Erkrankung in eine Notlage gerät, hat mehrere Möglichkeiten, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

VDK Kreisverband Trier-Saarburg
Rechtsberatung und -beistand für Mitglieder    
Herzogenbuscher Str. 52
54292 Trier
Tel.: 0651 99939760
Mail: kv-trier-saarburg@vdk.de

GPSD Trier e.V.
Sozialrechtsberatung
Das Angebot ist für Ratsuchende kostenlos.   
Saarstr. 51-53
54290 Trier
Tel.: 0651  9760830
Mail: info@gpsd-trier.de

 

Psychische Erkrankungen & psychologische Hilfe finden

Das Gefühl, etwas hat sich grundlegend verändert... . Verschlechterungen der psychischen Gesundheit werden noch immer gerne mit „Jeder hat mal schlechte Laune!“ abgetan. Zu oft werden erste Anzeichen psychischer Erkrankungen kleingeredet, was eine spätere Behandlung unnötig erschwert. Als Betroffene/r gehört und ernstgenommen zu werden, bleibt die notwendige Bedingung für alle folgenden Schritte Ausführliche Informationen zum Thema