Informationen, Hilfestellung und Zugang zum Portal unter: www.turm.uni-trier.de
Abfallbeauftragte*r
Ein*e Abfallbeauftragte*r ist aktuell nicht bestellt, da die Voraussetzungen dafür nach dem Kreislaufwirtschaftgesetz nicht gegeben sind. Zum Thema Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle aus den Laboren und technischen Abteilungen ist die/der Entsorger*in der richtige Ansprechpartner. Ausgenommen sind die Entsorgung und die Verwertung des Hausmülls (Abt. I) und radioaktiver Abfälle (Strahlenschutzbeauftragte/r).
Funktion | Name | Telefon | Raum | |
---|---|---|---|---|
Abfallbeauftragter | N.N. | |||
Entsorger | Joachim Melchisedech | melchisedech@uni-trier.de | 4184 / 2400 | SM 3 |
Die/der Entsorger*in holt die Sonderabfälle (Formular 1) und den E-Schrott (Formular 2) nach schriftlicher Anmeldung mittwochs und freitags jeweils zwischen 8 und 15 Uhr ab.
- Aufgaben des Abfallbeauftragten
- Anordnung zur Beseitigung von Sonderabfällen an der Universität Trier
- Abfallfibel
- Anlage 1: Liste der Abfallschlüssel
- Anlage 2: Grenzwerte zur Entwässerungssatzung
- Formular 1: Abholung von Sonderabfällen
- Formular 2: E-Schrott-Abholung
- Formular 3: Bestellung von Kanister und Gefahrstoffetiketten
- Allgemeine Links zu Gesetzessammlungen, Umweltschutz und Abfallwirtschaft
- Lageplan der Wertstoffbehälter (Campus I)
- Lageplan der Wertstoffbehälter (Campus II)