FAQs zum PROMOS-Programm an der Uni Trier
Wer kann sich bewerben?
Die Auslandsstipendien werden auf der Basis der Richtlinien des DAAD aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben.
Bewerben können sich an der Universität Trier immatrikulierte Studierende mit dem Ziel einen Abschluss zu erreichen. Auch ausländische Studierende können sich bewerben (ausgeschlossen sind Aufenthalte im Heimatland)
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Für die einzelnen Fördermöglichkeiten müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, die Sie bitte den Bewerbungshinweisen entnehmen.
Wo muss ich meine Unterlagen einreichen?
Unterlagen bitte ausschließlich im pdf-Format per E-Mail an promosuni-trierde
Kann ich meine Unterlagen auch noch nach dem Ende der Bewerbungsfrist einreichen?
Nein. Es können nur Bewerbungen in die Auswahl mit einbezogen werden, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist vollständig abgegeben wurden! Einzig bei den Gutachten besteht die Möglichkeit, dieses Dokument auch nach Ablaufen der Bewerbungsfrist noch nachreichen zu können, falls dies vor Fristablauf bereits beim Gutachter erbeten wurde. Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie sich rechtzeitig um das Gutachten, den Sprachtest und ggf. das Learning Agreement bemühen. Bedenken Sie, dass die Gutachter auch Zeit für die Erstellung der Gutachten benötigen und planen Sie dafür einen entsprechenden Vorlauf ein.
Wie stehen die Chancen eine Förderung durch PROMOS zu bekommen?
PROMOS ist ein kompetitives Leistungsstipendium. Aus diesem Grund gibt es keine Garantien für die Vergabe des Stipendiums. Zu einer Bewerbung wird jedoch ausdrücklich geraten.
Wie gut müssen meine Noten sein?
Da PROMOS ein Leistungsstipendium ist, sind gute Noten natürlich ein entscheidender Auswahlfaktor. Aber Ihre Studienergebnisse sind
nicht das einzig ausschlaggebende Kriterium. Eine generelle Aussage über einen Notenschnitt kann nicht getroffen werden.
Können einzelne Dokumente einer früheren Bewerbung von mir z.B. auf einen Studienplatz für die PROMOS Bewerbung vom International Office herausgesucht und zugeordnet werden?
Nein, wir bitten Sie um Verständnis, dass keine Dokumente aus früheren Bewerbungen für die PROMOS Bewerbung herausgesucht werden können. Eine Ausnahme stellen die Ergebnisse der Sprachtests dar: Sollten Sie bereits vor einigen Monaten an einem Sprachtest des Sprachenzentrums teilgenommen haben, teilen Sie uns bei Ihrer Bewerbung bitte mit an welchem Datum Sie den Test abgelegt haben.
Ich bin Studierende/r einer Fremdsprachenphilologie, muss ich einen Sprachtest ablegen für die PROMOS Bewerbung?
Sollten Sie im Rahmen des von Ihnen geplanten Auslandsaufenthaltes in ein Land gehen, in dem die Unterrichts-/Arbeitssprache eine Sprache ist, die Sie auch an der Universität Trier studieren, müssen Sie für die Promos-Bewerbung keinen separaten Sprachtest ablegen. Mit dem Einreichen der Übersicht, der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen, geben Sie auch an, welche Sprachpraktischen Übungen Sie belegt haben und welche Leistungen Sie dort erzielt haben. Für die PROMOS-Bewerbung ist das ausreichend.
Bitte beachten Sie bei paralleler Bewerbung um einen Austauschplatz aber unbedingt die hierfür erforderlichen Unterlagen, die ggf. einen besonderen Sprachnachweis auch von Studierenden einer Fremdsprachenphilologie notwendig machen (z.B. TOEFL-Test).
Wo kann ich einen Sprachtest ablegen?
Für die englische, französische und spanische Sprache bietet das Sprachenzentrum in regelmäßigen Abständen Tests an, deren Termine Sie den Ankündigungen auf der Webseite des Sprachenzentrums (sprachenzentrum.uni-trier.de) entnehmen können.
Bitte beachten Sie: Die Ergebnisse der Sprachtests im Sprachenzentrum werden dem International Office gesammelt zugestellt, Sie müssen sich nicht um einen fristgerechten Eingang Ihres Ergebnisses im Rahmen Ihrer PROMOS-Bewerbung kümmern! Sie können für die PROMOS-Bewerbung jedoch nur Testtermine wahrnehmen, die vor der Bewerbungsfrist liegen.
Bitte geben Sie aber das Testdatum unbedingt auf dem Bewerbungsformular an.
Was Sprachzeugnisse anderer Sprachen betrifft, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Sprachdozenten bzw. Lektoren der entsprechenden Fremdsprachenphilologien der Universität Trier. Für die Erstellung von Sprachzeugnissen durch Sprachdozenten bzw. Lektoren verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular. Sprachkenntnisse von Sprachen, die nicht an der Universität Trier unterrichtet werden, können auch durch geeignete Bescheinigungen über die Teilnahme an Sprachkursen nachgewiesen werden.
Studierende der Fremdsprachenphilologien: bei Absolvierung der sprachpraktischen Veranstaltungen der entsprechen Sprache und Vorlage der Ergebnisse, ist kein Sprachtest erforderlich.
Wie lange ist mein Sprachtest gültig?
Für die Bewerbung auf ein PROMOS-Stipendium können Sie Sprachgutachten/-zeugnisse einreichen, die max. ein Jahr alt sind.
Wer kann/soll mir ein Gutachten schreiben?
Für die Bewerbung im Rahmen der PROMOS-Stipendien sollte das Gutachten von einer:m Professor:in oder einer:m promovierten und festangestellten Mitarbeiter:in eines der von Ihnen studierten Fächer stammen.
Tipp: Reichen Sie den Gutachtenden möglichst auch Ihre PROMOS-Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Notenübersicht) mit ein - so können diese sich ein möglichst umfassendes Bild von Ihnen machen oder stellen Sie Ihr Vorhaben in einem persönlichen Gespräch dar.
Wie gelangt mein Gutachten zum International Office?
Die Gutachter:innen werden gebeten, das Gutachten in einem versiegelten Umschlag an das International Office, z.Hd. Herrn Proost zu schicken oder über die dienstliche E-Mailadresse als Anhang in pdf-Format an promosuni-trierde zu schicken.
Die Gutachten sollten nicht an Bewerber:innen ausgehändigt werden.
Wann sind die Bewerbungsfristen? Welches ist die richtige Bewerbungsfrist für mich?
PROMOS für selbstorganisierte Aufenthalte wird immer in zwei Auswahlrunden ausgeschrieben: November für einen Beginn des Aufenthalts ab Januar des Folgejahres und Mai für einen Beginn ab Juni desselben Jahres.
Grundsätzlich können Sie sich auch bereits ein ganzes Jahr im Voraus bewerben, sofern der Aufenthalt dann bereits mit der Gastinstitution vereinbart ist.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen, die bei Ablaufen der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen, im Auswahlprozess berücksichtigt werden können.
Aufenthalte im Rahmen der Partnerschaftsprogramme der Uni Trier haben gesonderte Fristen und die Bewerbung auf PROMOS läuft parallel zur Bewerbung auf den Studienplatz.
Welches Auswahlverfahren gibt es und welche Auswahlkriterien werden angesetzt?
Die hochschulinterne Auswahl wird auf der Basis der eingereichten schriftlichen Unterlagen getroffen. Entscheidende Auswahlkriterien sind:
- bisherige Studienleistungen
- Qualität und Sinnhaftigkeit des angestrebten Auslandsaufenthalts in Bezug zum derzeitigen Studiengang
- gutachterliche Beurteilung
- bestehende Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind
- Vorbereitung des Auslandsaufenthalts (Studien-/Praktikumsplan, bei Praktikumsaufenthalten Zusage des Praktikumsgebers über den Praktikumsplatz, Absprachen zur Anerkennung der Studienleistung an der Universität Trier)
- Engagement außerhalb des Studiums (z.B. in politischen, sozialen, kulturellen oder interkulturellen Bereichen)
Kann ich verschiedene Fördermittel kombinieren?
PROMOS & PROMOS
Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) sechs Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben deutschen Hochschule nochmals eine Förderung über PROMOS erhalten.
ERASMUS & PROMOS
ERASMUS und PROMOS-Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden. Bei bestehenden ERASMUS-Kooperationen mit ausländischen Hochschulen ist eine Förderung von Semesterstipendien in diesen Fachbereichen im Rahmen von PROMOS grundsätzlich nicht möglich. Besteht eine Kooperation allerdings nur für einen bestimmten Fachbereich (oder ausschließlich für Lehrendenmobilität), so ist eine Förderung durch PROMOS für einen anderen Fachbereich (oder eben auch für Studierendenmobilität) ausnahmsweise möglich. Ausnahmsweise ist auch eine Förderung möglich, wenn das ERASMUS-Kontingent eines Fachbereichs ausgeschöpft ist. Werden Studierende in diesen Ausnahmefällen über PROMOS gefördert, ist es notwendig im folgenden Jahr eine neue ERASMUS-Kooperation (oder eine Erweiterung des bestehenden Kooperationsvertrags bzw. eine Erhöhung des Austauschkontingents) mit der Gasthochschule anzuregen. Die Ablehnung der neuen bzw. veränderten Kooperation seitens der Gasthochschule ist durch die schriftliche Korrespondenz zu dokumentieren und für eine Prüfung aufzubewahren. Ist für Studierende ein weiterer ERASMUS-Aufenthalt aufgrund einer vorhergehenden ERASMUS-Förderung ausgeschlossen, ist eine Förderung durch PROMOS möglich. Praktikaförderungen mittels PROMOS-Stipendien sind im ERASMUS-Raum nicht möglich (auch keine Förderung unter drei Monaten Dauer). Die einzige Ausnahme gilt für Studierende, die aufgrund eines bereits durch ERASMUS geförderten Praktikaaufenthalts keine weitere ERASMUS-Praktika-Förderung erhalten können. In diesem Fall gilt für die Praktikaförderung die Untergrenze von sechs Wochen auch im ERASMUS-Raum.
DAAD-Individualstipendien & PROMOS
DAAD-Individualstipendien und PROMOS dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
BAföG-Leistungen & PROMOS
Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung bei der Auslandsbafög-Stelle angeben. Bei Bezug von Auslandsbafög besteht nur eine Anrechnungsfreiheit von 300 EUR (bei der monatlichen Teilstipendienrate). Die Reisekostenpauschale wird im Gesamten auf den Reisekostenzuschuss des Auslandsbafög angerechnet. Die Verrechnung mit den Leistungen des Auslandsbafög erfolgt immer durch die BAföG-Stellen, bei denen die Studierenden alle Einkommen (also auch die PROMOS-Förderung) angeben müssen.
Weitere Stipendienleistungen anderer Einrichtungen
Bei Stipendien anderer Stipendienträger ist eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS-Stipendien möglich (auch hier kann die Hochschule aber eine Beschränkung festlegen bzw. ein PROMOS-Stipendium ausschließen). Bei öffentlichen Mitteln ist es ebenfalls unproblematisch, wenn dadurch nicht der Auslandsaufenthalt gefördert wird. Wird durch die öffentlichen Mittel auch der Auslandsaufenthalt gefördert, ist es grundsätzlich maßgeblich, welcher Förderzweck verfolgt wird: Aufenthaltsförderung (z.B. die PROMOS-Teilstipendienrate) oder Reisekosten. Hier darf nicht der gleiche Förderzweck aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Das bedeutet, dass nicht mittels PROMOS gefördert werden darf, wenn bereits mit öffentlichen Mitteln derselbe Förderzweck verfolgt wird. Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung auch bei dem anderen Stipendienträger angeben.
Deutschlandstipendien und PROMOS
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können gleichzeitig bezogen werden.
Entgeltliche Tätigkeiten im Ausland
Eine Berücksichtigung von während des Auslandsaufenthalts bezogenen Entgelten ist nicht zwingend notwendig. Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten aber nur mit Zustimmung der Hochschule durchgeführt werden. Der Zweck des geförderten Auslandsaufenthalts darf durch die Ausübung der Tätigkeit nicht gefährdet werden. Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten mit Zustimmung der Hochschule durchgeführt werden. Sollten Sie dies planen, bitten wir um Rücksprache.
Kann ich mehrfach durch PROMOS gefördert werden?
Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Staatsexamen etc. endet) sechs Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben Hochschule nochmals eine Förderung über PROMOS erhalten.
Kann mir im Rahmen des PROMOS-Programms auch ein Praktikumsplatz oder ein Studienplatz im Ausland organisiert werden?
Nein, dies ist leider nicht möglich.
Wann kann ich mit einer Entscheidung rechnen?
Die Entscheidung über die Bewerbungsunterlagen zur Ausschreibung mit Frist zu Beginn November wird voraussichtlich Mitte Dezember getroffen. Die Entscheidung über die Bewerbungsunterlagen zur Ausschreibung mit Frist zu Beginn Mai wird voraussichtlich Mitte Juni getroffen.
Ich promoviere. Kann ich mich auf ein PROMOS-Stipendium bewerben?
Nein, dies ist an der Universität Trier leider nicht möglich.
Leider war meine Bewerbung nicht erfolgreich. Kann ich mich abermals bewerben?
Ja, eine Wiederbewerbung ist möglich.