Allgemeine Informationen



Ab ins Ausland

Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums bietet vieles:

  • Erweiterung des fachlichen Horizonts
  • Intensives Kennenlernen eines neuen Landes und seiner Menschen
  • Meistern persönlicher Herausforderungen
  • Qualifikationserwerb für den Arbeitsmarkt
  • Erweiterung der Fremdsprachenkenntnisse
  • Kurzum: die beste Zeit in Ihrem Studium – das sagen zumindest viele Rückkehrer:innen von ihren Auslandsaufenthalten!

So können Sie einen Auslandsaufenthalt während des Studiums an derUniversität Trier realisieren:

  • Durch Austauschprogramme der Universität Trier (z. B. ERASMUS+, ISEP oder Direktaustausch mit einzelnen Partneruniversitäten) und die Universität der Großregion (UNIGR)
  • Durch allgemein ausgeschriebene Stipendienprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und anderer Organisationen
  • Durch eigene Organisation unabhängig von Programmen d. h. Bewerbung für ein Semester oder ein Jahr als Visiting Student oder auch für einen ganzen Studiengang an einer Hochschule im Ausland in eigener Regie

Wichtig ist die frühzeitige Planung Ihres Auslandsaufenthaltes – am besten beginnen Sie hiermit mindestens ein bis eineinhalb Jahre vor dem geplanten Abreisetermin.
In einigen Studiengängen kann dies bedeuten, dass Sie sich schon im ersten Studiensemester näher informieren sollten!

Aktuelle Ausschreibungen geben wir über die Rundmail der Universität sowie an den Aushangtafeln des International Office im Gebäude V bekannt. Die Frage der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen sollten Sie möglichst schon vor der Abreise mit den zuständigen Fachvertreter:innen klären.
 

Wichtige Links:

Allgemeine Information: www.uni-trier.de/international/wege-ins-ausland

Studium in Asien im Rahmen der Partnerschaftsprogramme der Uni Trier: www.uni-trier.de/international/wege-ins-ausland/studium-im-ausland/studium-asien-test

Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD; informiert und fördert bundesweit): www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/

www.studieren-weltweit.de

Mit Stipendium ins Ausland Schritt für Schritt erklärt: www.uni-trier.de/fileadmin/international/international/3_Outgoings/Students/0_Allgemein/mit_stipendium_ins_ausland_k24_2020.pdf


Wichtige Hinweise zur Bewerbung

Checkliste Bewerbung
Tipps Gespräch

Asien allgemein: DAAD-Stipendien zum Studium asiatischer Sprachen

Ziel des Programms ist es, Hochschulabsolvent:innen die Möglichkeit zu geben, bereits vorhandene Kenntnisse asiatischer Sprachen zu verbessern. Gefördert wird die Teilnahme an einem Sprachkurs zur Vertiefung bereits während, neben oder nach dem Studium erworbener Sprachkenntnisse an einer Hochschule oder anerkannten Sprachschule des Gastlandes. Das Stipendium gilt für die Dauer eines Studienjahres (zwei Semester oder drei Trimester) und ist nicht verlängerbar.

Zielgruppe
Bewerben können sich alle gut qualifizierten Hochschulabsolvent:innen mit Grundkenntnissen in einer der ausgeschriebenen asiatischen Sprachen vorzugsweise aus technischen, naturwissenschaftlichen sowie wirtschafts- oder verwaltungsbezogenen Fächern. Nicht bewerben können sich Graduierte asiatischer Philologien und landeskundlicher Studiengänge, für die Förderungsmöglichkeiten im allgemeinen Jahresstipendienprogramm bestehen.
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist eine Bewerbung unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Weitere Informationen

Leistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: Hier wird Ihnen die monatliche DAAD-Stipendienrate für ein bestimmtes Land/ einen bestimmten Status angezeigt: Stipendienrechner. In diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte. 
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:

  • Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartner und -partner:innen und/oder Kinder: Weitere Informationen
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung des betreuenden Hochschullehrers mit der Bewerbung einreichen)

Nähere Informationen
www2.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?detail=50015242

Bewerbungsschluss
Der Bewerbungsschluss kann hier eingesehen werden.


Bitte beachten Sie auch die Förderungsmöglichkeiten unter Finanzierung.


Anerkennung von Studienleistungen im Ausland

Im Rahmen der Abkommen mit unseren Partner-Hochschulen ist eine gegenseitige Anerkennung der Studienleistungen vorgesehen und erwünscht.

Der Anerkennungsprozess verläuft ähnlich wie beim europäischen Erasmusprogramm:

  • Sie beraten sich mit der Fachkoordination für Auslandsaufenthalte Ihres Studiengangs über mögliche Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule und ob/in welchem Umfang diese für Ihr hiesiges Studium anerkannt werden können.
  • Die Fachbereiche haben zum Anerkennungsprozess eigene Informationen auf ihren Webseiten: Fachbereich IFachbereich IIFachbereich III, Fachbereich IVFachbereich V, Fachbereich VI
  • Verwenden Sie bitte das Non-Erasmus Learning Agreement, um die Vereinbarung über die Anerkennung zu treffen.
  • Füllen Sie das Learning Agreement (LA) nach Absprache mit der Fachkoordination selbst (digital) aus, unterschreiben Sie es und lassen Sie es von der Fachkoordination (digital) unterschreiben.
  • Schicken Sie es anschließend per Email an das International Office der Gasthochschule und bitten Sie um Unterschrift und Zurücksenden des LA.
  • Möchten Sie während des Auslandsstudiums noch etwas an den Veranstaltungen ändern, müssen Sie das LA aktualisieren und wieder von der Heimathochschule und der Gasthochschule unterschreiben lassen (so sind alle Parteien stets auf dem aktuellen Stand).
  • Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie das LA zusammen mit dem "Transcript of Records" bei Ihrer Fachkoordination ein und bitten um Anerkennung der absolvierten Leistungen (ggf. mit einem gesonderen "Antrag auf Anerkennung" – je nach Fachbereich).
  • Der Prüfungsausschuss Ihres Fachbereiches prüft dann den Antrag. Sie bekommen anschließend schriftlich einen Bescheid über die Anerkennung.

Learning Agreement

Non-Erasmus Learning Agreement für Studienaufenthalte außerhalb des Erasmus-Programms 

Vorlage Learning Agreement Non-Erasmus