Prof. Dr. Scarlett Jansen

Seit Oktober 2021 ist die Juristin Scarlett Jansen Inhaberin der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Scarlett Jansen studierte Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. 2014 wurde sie dort bei Prof. Dr. Martin Böse zu einem medizinstrafrechtlichen Thema („Forschung an Einwilligungsunfähigen“) promoviert. Anschließend absolvierte sie das Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Ihr von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördertes Habilitationsprojekt zum Thema „Der Schutz des Wettbewerbs im Strafrecht“ verfolgte sie wiederum in Bonn. Dort war Scarlett Jansen zudem als Geschäftsführerin des Instituts für Medizinstrafrecht tätig. Die Habilitation erfolgte Ende 2020. Nach einer Lehrstuhlvertretung an der Universität Trier im Wintersemester 2020/2021 nahm sie im Sommer 2021 den Ruf an.

Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des allgemeinen und besonderen Teils des Strafrechts, im Strafprozessrecht sowie im Wirtschafts- und Medizinstrafrecht.

Scarlett Jansen