Semesterbeitrag | Südwestverbund

Studieren Sie im Rahmen des Südwestverbundesals Zweithörer*in an der Universität Trier? Dann umfasst Ihr Einschreibebeitrag nur die Kosten der Erstellung des Studierendenausweises (TUNIKA).

Die hier genannten Beiträge gelten ausschließlich für das Studium als Zweithörer im Rahmen des Südwestverbundes!

Studienbewerber*innen (Erst-/Neueinschreibung), die sich regulär als Ersthörer einschreiben möchten und Studierende der Universität, die als Ersthörer eingeschrieben sind und ihre Rückmeldung planen, finden Ihren Semesterbeitrag hier nicht!

Erst-/Neueinschreiber

Zusammensetzung Einschreibegebühr Erst-/ Neueinschreibung

Die Höhe des hier genannten Beitrages gilt ab Wintersemster 2024/25 und nur für Erst- und Neueinschreibungen im Rahmen des Südwestverbundes!


Studienausweis:           22,00 Eur

 

Kontodaten

Achten Sie auf korrekte Angaben im Verwendungszweck, sonst ist die Zuordnung des Beitrags zu Ihrer Person nicht möglich!

  • Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
  • Adresse: Universität Trier, Universitätsring 15, 54296 Trier
  • IBAN: DE 22 5451 0067 0228 1556 76
  • BIC: PBNKDEFFXXX
  • Verwendungszweck: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Bewerbernummer (9 Ziffern, startet mit 340)

Rückmelder

Sie müssen keinen Beitrag zur Rückmeldung als bereits eingeschriebener Studierender im Rahmen des Südwestverbundes zahlen!

Senden Sie lediglich Ihrer Sachbearbeiterin des Studierendensekretariats die Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Heimatuniversität für das Semester zu, für welches Sie sich rückmelden möchten. Dies dient als Nachweis, dass Sie weiterhin als Nebenhörer an der Universität Trier eingeschrieben bleiben können.