Bewerbung auf ein höheres Fachsemester

Wie die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester zu erfolgen hat, hängt davon ab, auf welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten.

Ist der Studiengang zulassungsfrei, so ist der Prozess anders, als wenn der Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Auch ist wichtig, ob der Studiengang, in den Sie vorher eingeschrieben waren, gleich oder nur verwandt ist zu dem Studiengang, zu welchem Sie wechseln möchten (Beispiele von verwandten Studiengängen: Bachelor of Arts Psychologie zu Bachelor of Science Psychologie / Bachelor of Science Mathematik zu Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik).

Einschreibung in gleichen, zulassungsfreien Studiengang

War die Bewerber*in bereits in demselben Studiengang (hinsichtlich des Studienfachs oder der Studienfächer sowie dem Abschluss identischen) an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in Deutschland eingeschrieben,...

... so erfolgt die Einschreibung an der Universität Trier ohne Gleichwertigkeitsprüfung in das Fachsemester des Studiengangs, das dem an der zuletzt besuchten Hochschule folgt.

⇒ Bewerber*in kann sich im Bewerberportal auf das Fachsemester des Studiengangs bewerben, welches dem an der zuletzt besuchten Hochschule folgt. Eine Anerkennung der Leistungen kann auf Antrag des Studierenden nach der Immatrikulation erfolgen.

Einschreibung in einen verwandten, zulassungsfreien Studiengang

War die Bewerber*in in einem anderen Studiengang eingeschrieben und hat Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht, die aufgrund der Gleichwertigkeit gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnung anzurechnen sind,...

... so erfolgt eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester entsprechend dem Anrechnungsbescheid der hierfür zuständigen Stelle erst nach der Immatrikulation und nachdem der Studierende dies beantragt. Gleiches gilt für Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiums außerhalb Deutschlands erbracht worden sind.

⇒ Bewerber*in sollte sich im Bewerberportal auf das 1. Fachsemester des Studiengangs bewerben. Eine Anerkennung und Fachsemester Einstufung erfolgt auf Antrag des Studierenden nach der Immatrikulation.

Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang

Sind in einem Studiengang Zulassungszahlen für höhere Fachsemester festgesetzt, können freie Studienplätze an Bewerber*innen vergeben werden, die die Voraussetzungen für das betreffende höhere Fachsemester erfüllen.

War die Bewerber*in bereits in demselben Studiengang (hinsichtlich des Studienfachs / der Studienfächer sowie dem Abschluss identischen) an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in Deutschland eingeschrieben, ist Voraussetzung für die Zulassung, dass die Bewerber*in die hierfür von der entsprechenden Prüfungsordnung vorgeschriebenen Leistungen erbracht hat bzw. diese vom zuständigen Prüfungsausschuss anerkannt wurden.

War die Bewerber*in in einem verwandten Studiengang eingeschrieben und hat Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht, die aufgrund der Gleichwertigkeit gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnung anzurechnen sind, erfolgt eine Zulassung in ein höheres Fachsemester entsprechend dem Anrechnungsbescheid der hierfür zuständigen Stelle. Gleiches gilt für Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiums außerhalb Deutschlands erbracht worden sind.

⇒ Bewerber*in sollte sich im Bewerberportal auf mehrere verschiedene Fachsemester des Studiengangs bewerben. Die Bewerbungsunterlagen werden intern an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. Der PA entscheidet, für welches Fachsemester die Bewerber*in anhand der Vorleistungen ins Auswahlverfahren aufgenommen werden kann (Einstufung). Ob die Bewerber*in dann tatsächlich einen Platz nach dem Auswahlverfahren angeboten bekommt hängt von der Anzahl der freien Plätze und der Anzahl der Bewerber*innen auf diese Plätze ab.