Bewerbungsverfahren | Zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge
Ihr Weg zur Universität Trier wenn Sie sich zu einem der örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge bewerben möchten:
Bewerbung auf das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengang
Schritt 1 - Registrierung bei Hochschulstart.de
Ihr Weg ins Studium beginnt mit der Registrierung auf hochschulstart.de.
Sie geben dort Ihre persönlichen Kontaktdaten ein. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie folgende Daten, die Sie für den weiteren Bewerbungsprozess benötigen:
- eine Bewerber-ID (BID) und
- Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN)
Hinweise:
- Sie können sich jederzeit auf hochschulstart.de registrieren.
- Die Bewerbung über das Bewerbungsportal (PORTA) ist erst ab Beginn der Bewerbungsphase möglich.
- Haben Sie bereits einen Account auf hochschulstart.de, dann ist dieser zu verwenden (Beachten Sie den dortigen Hinweis zur Mehrfachregistrierung!).
Wenn Sie sich erfolgreich auf hochschulstart.de registriert haben, folgt Schritt 2: Die Bewerbung an der Universität Trier.
Schritt 2 - Bewerbung an der Universität Trier
Nach "Schritt 1: Registrierung auf hochschulstart.de" bewerben Sie sich nun im zweiten Schritt an der Universität Trier innerhalb der Bewerbungsfristen:
- Registrieren Sie sich im Bewerbungsportal (PORTA) und tragen alle geforderten Daten ein.
- Loggen Sie sich mit Ihrem Account ein und legen Sie einen Bewerbungsantrag an.
- Bewerber:innen mit deutscher Staatsangehörigkeit: Prüfen Sie alles auf Vollständigkeit und schicken Sie den Antrag elektronisch ab.
- Internationale Bewerber:innen: Drucken Sie die Bewerbung auf den Studienplatz aus, unterschreiben Sie diese, und senden Sie sie mit allen (beglaubigten) Zeugnissen, Zahlungsbeleg der Bewertungsgebühr und Sprachnachweis per Post, fristgerecht an die Universität Trier (beachten Sie die Checkliste aus Porta).
Bei mehreren Bewerbungen müssen Sie eventuell noch eine Priorisierung hochschulstart.de vornehmen.
Auch wenn Sie per Mail regelmäßig über den Stand Ihrer Bewerbungen sowohl auf hochschulstart.de wie auch auf PORTA benachrichtigt werden, führen Sie ab diesem Zeitpunkt regelmäßig eine Kontrolle Ihres Bewerbungstatus auf beiden Portalen durch! Sie werden im Portal über Zulassungen ebenso informiert wie über Ablehnungen.
Schritt 3 - Zulassung
Alle Bewerbungen die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen werden gültig gesetzt und nehmen am Vergabeverfahren von Hochschulstart teil, woraus dann ggf. ein Zulassungsangebot hervorgeht.
- Erhalten Sie für Ihren Wunschstudiengang ein Zulassungsangebot von Hochschulstart, so müssen Sie die Zulassung aktiv in einer fest vorgebenen Frist auf Hochschulstart annehmen.
- Nehmen Sie das Zulassungsangebot nicht an oder verpassen Sie die Frist, so verfällt die Zulassung.
- Haben Sie die Zulassung zum Studiengang angenommen, so folgt als nächstes die Einschreibung (Schritt 4) an der Universität Trier.
Schritt 4 - Einschreibung (Immatrikulation) an der Universität Trier
Nachdem Sie einen Studienplatz erhalten haben, müssen Sie sich an der Universität einschreiben (immatrikulieren).
Die Einschreibung kann leicht variieren, je nachdem, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Staates besitzen oder ob Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen.
- Erst füllen Sie den Antrag auf Immatrikulation im Bewerbungsportal (PORTA). aus, drucken ihn aus, unterschreiben ihn und senden ihn an das Studierendensekretariat per Post.
- Auch Ihre Zeugnisse (bzw. beglaubigte Kopien der Zeugnisse) müssen Sie spätestens jetzt mit dem Antrag auf Immatrikulation per Post an die Universität Trier senden, sowie den Nachweis der Überweisung der Einschreibegebühr.
- Hier reicht die elektronische Übersendung der Daten nicht aus!
Was passiert nachdem Sie alle Unterlagen an das Studierendensekretariat gesendet haben?
Das Studierendensekretariat bearbeitet alle Anträge. Früher eingesendete Anträge werden in der Regel eher bearbeitet (nach Posteingang).
Wenn Sie eingeschrieben wurden, erhalten Sie folgende Dokumente:
⇒ Bestätigung der Einschreibung in Form des Studierendenausweises (TUNIKA)
⇒ studentischen Nutzerkennung
Nach der Einschreibung/Immatrikulation durch das Studierendensekretariat wird die Nutzerkennung aus dem Bewerbungsverfahren durch die studentische Nutzerkennung ersetzt.
Bewerbung auf höhere Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengang
Schritt 1 - Bewerbung an der Universität Trier
Bis zum Ende der Bewerbungsfristen müssen Sie das Bewerbungsportal (PORTA) durchlaufen haben:
- Registrieren Sie sich im Bewerberportal PORTA und tragen alle geforderten Daten ein.
- Loggen Sie sich mit Ihrem Account ein und legen Sie einen Bewerbungsantrag an.
- Am Ende des Vorgangs drucken Sie den Antrag auf Bewerbung aus und unterschreiben ihn
- Mit dem Ausdruck erhalten Sie eine Checkliste, mit den Unterlagen, die zusammen mit dem Antrag auf Bewerbung eingereicht werden müssen
- Schicken Sie postalisch folgendes fristgerecht an das Studierendensekretariat der Universität Trier, damit der Antrag auf Bewerbung bearbeitet werden kann:
- unterschriebenen Antrag auf Bewerbung
- alle geforderten Unterlagen der Checkliste
Beachten Sie dabei, dass unterschiedliche Bewerbungsfristen für deutsche Studienbewerber:innen und ausländische Studienbewerber:innen gelten!
Auch wenn Sie per Mail regelmäßig über den Stand Ihrer Bewerbungen auf PORTA benachrichtigt werden, führen Sie ab diesem Zeitpunkt regelmäßig eine Kontrolle Ihres Bewerbungsstatus auf PORTA durch! Sie werden im Portal über Zulassungen ebenso informiert wie über Ablehnungen.
Schritt 2 - Zulassung
Alle Bewerbungen werden vom Studierendensekretariat und ggf. Prüfungsausschuss geprüft. Alle Bewerbungen die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen werden gültig gesetzt und nehmen am internen Vergabeverfahren teil, woraus dann ggf. ein Zulassungsangebot hervor geht.
- Das Vergabeverfahren für die höheren Fachsemester kann erst erfolgen, wenn die Rückmeldefrist der Studierenden, die momentan eingeschrieben sind, verstrichen ist. Erst dann kann festgestellt werden, wie viele Plätze für neue Bewerber zur Verfügung stehen
- Erhalten Sie für Ihren Wunschstudiengang ein Zulassungsangebot so müssen Sie im Bewerbungsportal PORTA die Zulassung aktiv in einer fest vorgegebenen Frist annehmen, sofern das weiterhin Ihr Wunsch ist.
- Nehmen Sie das Zulassungsangebot nicht an oder verpassen Sie die Frist, so verfällt die Zulassung.
- Um die Zulassung zum Studiengang anzunehmen, müssen Sie im Bewerbungsportal PORTA das Angebot annehmen und den Antrag auf Immatrikulation (pdf) dort ausdrucken, damit die Einschreibung an der Universität Trier erfolgen kann.
Schritt 3 - Einschreibung (Immatrikulation) an der Universität Trier
Nachdem Sie einen Studienplatz erhalten haben, müssen Sie sich an der Universität einschreiben (immatrikulieren).
Die Einschreibung kann leicht variieren, je nachdem, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Staates besitzen oder ob Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen.
- Erst füllen Sie den Antrag auf Immatrikulation im Bewerbungsportal (PORTA) aus, drucken ihn aus, unterschreiben ihn und senden ihn an das Studierendensekretariat per Post
- Auch Ihre Zeugnisse (bzw. beglaubigte Kopien der Zeugnisse) müssen Sie spätestens jetzt mit dem Antrag auf Immatrikulation per Post an die Universität Trier senden, sowie den Nachweis der Überweisung der Einschreibegebühr.
- Hier reicht die elektronische Übersendung der Daten nicht aus!
Was passiert nachdem Sie alle Unterlagen an das Studierendensekretariat gesendet haben?
Das Studierendensekretariat bearbeitet alle Anträge. Früher eingesendete Anträge werden in der Regel eher bearbeitet (nach Posteingang).
Wenn Sie eingeschrieben wurden, erhalten Sie folgende Dokumente:
⇒ Bestätigung der Einschreibung in Form des Studierendenausweises (TUNIKA)
⇒ studentischen Nutzerkennung
Nach der Einschreibung/Immatrikulation durch das Studierendensekretariat wird die Nutzerkennung aus dem Bewerbungsverfahren durch die studentische Nutzerkennung ersetzt.