Rechtliche Grundlagen der Universität Trier | Bereich STUDIUM

Bewerbung - Zulassung - Einschreibung

Den rechtlichen Rahmen für Ihre Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation bildet das Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz, abrufbar über die Seite Landesrecht RLP - online. Es regelt unter anderem das Rechtsverhältnis der Universität zu ihren Bewerberinnen und Bewerbern und ihren Studierenden allgemein und ist die Rechtsgrundlage für die jweils eigenen Regelungen der Hochschulen in Rheinland-Pfalz.

Die Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz, ebenfalls abrufbar über Landesrecht RLP - online,  regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren.

Die Einschreibeordnung der Universität Trier regelt die Themen Bewerbung, Zulassung, Einschreibung (Immatrikulation), Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation für deutsche wie ausländische Studienbewerber/-innen an der Universität Trier. Die Einschreibeordnung legt auch fest, wie man sich einschreibt als Frühstudierende/r, als Gasthörer/-in, im Rahmen eines Kooperationsvertrages, als Doktorand/-in oder in der Wissenschaftlichen Weiterbildung.