Rechtliches und Anlaufstellen in Trier


Selbsthilfegruppen

Menschen, die eine gleiche Erkrankung oder ein gleiches Problem haben, können sich in einer Selbsthilfegruppe zusammenschließen, sich austauschen, informieren und gemeinsam nach Lösungen suchen. Ziel ist immer, die Lebenssituation zu verbessern. Kontakt zu einer passenden Selbsthilfegruppe oder Unterstützung bei der Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe, wenn es noch keine passende gibt, findet man man bei SEKIS.  
SEKIS Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e. V. Trier
Gartenfeldstr. 22
54295 Trier
Tel.: 0651 141180
Mail: kontakt@sekis-trier.de
Web: www.selbsthilfe-rlp.de/sekis-trier

 

Schwerbehinderung feststellen lassen?

Einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen, kostet nichts. Er kann online beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Monate dauern. Ob man den Bescheid irgendwo, z.B. dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin vorlegt, kann man selbst entscheiden. Tut man es nicht, erfährt niemand davon. Tut man es doch, können daraus eine Menge Vorteile entstehen, u.a. ein besonderer Kündigungsschutz.

Für die Beantragung des Nachteilsausgleichs muss übrigens kein GdB nachgewiesen werden.

 

Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule

Studienbedingte Mehrbedarfe nach SGB II und SGB XII

Wer kann Eingliederungshilfe beantragen? Studierende mit einer wesentlichen Behinderung

Was kann beantragt werden?

  • Studienassistenz: Mitschriften in Vorlesungen und Seminaren, Mobilitätshilfen, Begleitung in Bibliotheken oder bei Exkursionen usw. Pflegerische Unterstützung ist hierüber nicht darstellbar.
  • Technische Hilfsmittel: z.B. Gerät zum Umblättern von Buchseiten oder Diktiersoftware für den Laptop
  • Mobilitätshilfe: Fahrten von der Wohnung zur Hochschule und zurück, Fahrten zu Exkursionen oder Praktika, Kraftfahrzeughilfe
  • Leistungen für gehörlose und schwerhörige Studierende: u.a. Lernmittel und Arbeitsmittel, Mitschriften und Aufbereitung von Vorlesungen, Gebärdensprachdolmetscher für Vorlesungen, Seminare und Prüfungen

Wer ist zuständig?
Für Studierende, die den Wohnsitz in Trier angemeldet haben, ist das Amt für Soziales und Wohnen zuständig.
Die Antragstellung erfolgt formlos. Danach sind noch ein Gespräch, ein Termin vor Ort, ggf. Kostenvoranschläge und ein amtsärztliches Gutachten nötig.

Die örtliche Zuständigkeitsregelung bleibt bis zum Ende des Bezugs von Eingliederungshilfe bestehen

Rechtsberatung

Wer Hilfe benötigt, sei es, um etwas zu beantragen, Widerspruch gegen eine Entscheidung einlegen möchte oder wer im Laufe der Erkrankung in eine Notlage gerät, hat mehrere Möglichkeiten, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

VDK Kreisverband Trier-Saarburg
Rechtsberatung und -beistand für Mitglieder    
Herzogenbuscher Str. 52
54292 Trier
Tel.: 0651 99939760
Mail: kv-trier-saarburg@vdk.de

GPSD Trier e.V.
Sozialrechtsberatung
Das Angebot ist für Ratsuchende kostenlos.   
Saarstr. 51-53
54290 Trier
Tel.: 0651  9760830
Mail: info@gpsd-trier.de

 

Psychische Erkrankungen & psychologische Hilfe finden

Das Gefühl, etwas hat sich grundlegend verändert .. .Verschlechterungen der psychischen Gesundheit werden noch immer gerne mit „Jeder hat mal schlechte Laune!“ abgetan. Zu oft werden erste Anzeichen psychischer Erkrankungen kleingeredet, was eine spätere Behandlung unnötig erschwert. Als Betroffene/r gehört und ernstgenommen zu werden, bleibt die notwendige Bedingung für alle folgenden Schritte. Ausführliche Informationen dazu → hier.