Vizepräsident Prof. Dr. Martin Przybilski sowie die Referenten Edith Neuenkirch und Martin Schreiber zu Aufgaben und Zielen
Im Juni 2016 hat der Senat ein vom Hochschulrat unterstütztes Grundsatzpapier zur Qualitätssicherung an der Universität beschlossen. Darin wird die Erwartung formuliert, „auf der Basis empirischer Erkenntnisse Potenziale zur kontinuierlichen und nachhaltigen Verbesserung der Qualität in den universitären Leistungsbereichen zu erkennen und umzusetzen“.
Wie die damit beauftragte Stabsstelle ihre Aufgabe interpretiert und erfüllt und welche Motive und Ziele die Universität verfolgt, beantworten der zuständige Vizepräsident Prof. Dr. Martin Przybilski und die Referenten für Qualitätssicherung Edith Neuenkirch und Martin Schreiber im Gespräch.
<link file:232009 _blank>Zum Schwerpunktthema Qualitätssicherung im Unijournal 1/2017