Das Rheinische Recht

22.09.2023 13:30–23.09.2023 14:30 Termine als iCal (ics) exportieren Außerhalb der Universität Tagung | Konferenz

Neue Perspektiven auf die Geschichte des französischen Rechts an Rhein und Mosel, ca. 1750 bis 1900

Das Rheinische Recht ist bis heute unzureichend erforscht. Als Untersuchungsgegenstand rutschte es lange zwischen die Forschungsrichtungen. Für rechtshistorische Erzählungen, die das Römische einerseits, das Germanisch-deutsche andererseits als Leitmotiv nutzten, lag es neben dem Fokus: Zu wenig römisch für die einen und zu französisch, um als wirklich germanisch durchgehen zu können, für die anderen. Die nur überschaubare Geltungszeit von noch nicht einmal einem Jahrhundert – wenn man das Inkrafttreten von Code civil und BGB als Anfangs- und Endpunkte heranzieht – trug zusätzlich dazu bei, das Rheinische Recht als folgenlosen Sonderweg „links des Rheins“ abzutun.

Die Tagung möchte dazu beitragen, die gerade in den letzten Jahren weiter abnehmende Forschungstätigkeit zum Rheinischen Recht neu zu beleben. Sie bringt Forschende aus unterschiedlichen (rechts-)historischen Feldern ins Gespräch über das Rheinische Recht – neben Experten auf dem Gebiet des Rheinischen Rechts vor allem auch solche, die sich der Thematik aus der Richtung ihrer jeweiligen Arbeitsschwerpunkte neu nähern. Ziel ist es ferner, neben den bisherigen Forschungsschwerpunkten an den Universitäten Köln und Bonn auch Trier zu einem Zentrum der Rechtshistoriografie zum Rheinischen Recht auszubauen. Damit rückt die Mosel als regionaler Schwerpunkt wieder stärker in den Fokus. Der thematische Blick ist weit gefasst und möchte neue Forschungsfragen sondieren und alte wieder aufgreifen und neu stellen. Wir erhoffen uns davon eine Belebung der Forschungen zur Rechtsgeschichte an Rhein und Mosel, eine neue Anbindung des Rheinischen Rechts an aktuelle rechtshistorische Projekte, eine Diskussion des Rheinischen Rechts als Erscheinung zwischen Region und Europa – im besten Falle also neue Perspektiven auf die Geschichte des französischen Rechts an Rhein und Mosel.

 

Wir freuen uns auf Vorträge von

  • Dr. Gregor Albers, Bonn / Münster: Französischer und gemeinrechtlicher Privatrechtsdiskurs: Früchte einer Begegnung
  • Prof. Dr. Kristin Boosfeld, Lüneburg: Eheschließungen minderjähriger Rheinländer im Ausland – Ein Beitrag zum Rheinischen Kollisionsrecht zwischen 1804 und 1900
  • Prof. Dr. Franz Dorn, Trier: Judendiskriminierung im Rheinisch-französischen Recht – Napoleons „décret infâme“ und seine Weitergeltung in den Rheinlanden bis 1847
  • Prof. Dr. Carsten Fischer, Trier: Die Wissenschaft vom Rheinischen Strafrecht
  • Prof. Dr. Antonio Grilli, Como / Rom: Rheinisches Recht oder „altes Recht“? Auszüge aus der Rheinischen Judikatur
  • Prof. Dr. Stephan Laux, Trier: Kompilatoren, Kommentatoren, Kolporteure: Das Rheinische Recht in der juristischen Fachöffentlichkeit im 19. Jahrhundert
  • Prof. Dr. Peter Oestmann, Münster: Deutscher und französischer Urteilsstil im 19. Jahrhundert
  • Prof. Dr. Thomas Rüfner, Trier: Die Kosten der Konterrevolution vor der Cour d’appel de Trèves

 

Veranstalter:

Carsten Fischer (Universität Trier)

Hans-Peter Haferkamp (Universität zu Köln, Rheinischer Verein für Rechtsgeschichte e.V.)

Außerhalb der Universität:

Rokokosaal des Kurfürstlichen Palais

Willy-Brandt-Platz 3

54290 Trier

Kontakt: Wefels-Lutz, Ulla (wefels@uni-trier.de) Anmeldung erforderlich: Nein Kostenpflichtige Veranstaltung: Nein Anhang: Plakat.pdf
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