Internationales

Die Universität Trier versteht sich als weltoffene Hochschule, hier wird Internationalität gelebt. Studierende, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus dem Ausland, die - zum Teil mit ihren Familien - zu uns kommen, sind uns willkommen.

Das International Office fördert und pflegt die internationalen Kontakte der Universität Trier. Es ist die zentrale Anlaufstelle für ausländische Studierende und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler mit und ohne Kinder, die an der Universität Trier studieren, forschen und lehren (möchten), sowie für Studierende und die Beschäftigten aus allen Bereichen der Universität Trier (z.B. Wissenschaft, Verwaltung, Bibliothek, Technik, ZIMK), die einen Auslandsaufenthalt planen.

Erste Informationen haben wir unter den folgenden Punkten zusammengestellt:
Informationen für ausländische Studierende mit Kindern | Mit Kindern ins Ausland

Informationen für ausländische Studierende mit Kindern

Für ausländische Studierende mit Kindern gelten zum Teil besondere Regelungen und sie haben nur eingeschränkt Anspruch auf finanzielle Unterstützung während des Studiums in Deutschland. Im Folgenden finden ausländische Studierende allgemeine Vorabinformationen zu einigen finanziellen Leistungen, die sie als Familien bzw. Alleinerziehende in der Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls in Anspruch nehmen können. Da dieser Bereich sehr komplex ist und wir hier nicht auf Ihre konkrete Situation eingehen können, sollten Sie sich in jedem Fall bei den zuständigen Fachstellen über eventuelle Ansprüche Ihrerseits beraten lassen.

Elterngeld

  • Falls Sie aus einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, dann können Sie in Deutschland in der Regel Elterngeld bekommen, wenn Sie hier wohnen oder arbeiten.
  • Auch andere ausländische Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Elterngeld haben, z.B. wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat.
    Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft.

Bitte wenden sie sich an die für Sie zuständige Elterngeld-Stelle.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/familiensituation

und auf dieser Website unter dem Punkt:
Studierende mit Kindern > "Finanzielle Leistungen und Unterstützung für Familien" > Elterngeld

Kindergeld

  • Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, die in Deutschland leben oder arbeiten, können Kindergeld in Deutschland beziehen.
  • Auch andere ausländische Eltern können einen Anspruch auf Kindergeldgeld haben, wenn sie z.B. eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat.
  • Auch unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können einen Anspruch auf Kindergeld haben.
  • Ausländerinnen und Ausländer, die sich zum Zweck der Aus- oder Weiterbildung in Deutschland aufhalten, erhalten kein Kindergeld. Das betrifft auch Personen, die als Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten.
    Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation

und auf dieser Website unter dem Punkt:
Studierende mit Kindern > "Finanzielle Leistungen und Unterstützung für Familien" > Kindergeld

Unterhaltsvorschuss

  • Für Ausländerinnen und Ausländer aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), aus Island, Liechtenstein, Norwegen
    und der Schweiz gelten für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige.
  • Andere ausländische Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten.

    Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Unterhaltsvorschussstelle.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

und auf dieser Website unter dem Punkt:
Studierende mit Kindern > "Finanzielle Leistungen und Unterstützung für Familien" > Unterhaltsvorschuss

BAföG

Auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten. Vom Grundsatz förderungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind. Dies sind beispielsweise Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
www.bafög.de

und auf dieser Website unter dem Punkt:
Studierende mit Kindern > "spezielle Unterstützung für studierende Eltern" > Förderung nach dem BAföG

Abschluss-Stipendien

Die Universität Trier kann aus Mitteln des DAAD sowie der Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des Wissenschaftlichen Nachwuchses des Landes Rheinland-Pfalz Abschlussbeihilfen vergeben an qualifizierte ausländische Abschlussstudierende bzw. Promovierende. Antragsberechtigt sind finanziell bedürftige ausländische Studierende bzw. Studierende, die sehr gute oder gute Leistungen erbracht haben und die sich in der Abschlussphase ihres Studiums bzw. ihrer Promotion befinden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.international.uni-trier.de >Wege nach Trier>Abschlussstudierende>Studienabschlussstipendien

www.international.uni-trier.de>Wege nach Trier>Promovierende>Förderung>Promotionsabschluss-Stidpendien

Mit Kindern ins Ausland

Auch mit Kind(ern) können Sie ein Auslandssemester oder ein Auslandsstudium in Angriff nehmen. Wichtig ist, dass Sie möglichst frühzeitig mit der Planung und Vorbereitung beginnen.

Über die unterschiedlichen Möglichkeiten einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums an der  Universität Trier durchzuführen, informiert das International Office der Universität Trier auf seiner Website:
www.international.uni-trier.de > Wege ins Ausland > Studium im Ausland

Hier finden Sie auch eine Broschüre, die über Auslandsprogramme für Studierende und Graduierte informiert. Für alle Fragen aus diesem Bereich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort gerne zur Verfügung.

Hinweis: Studium Europa ERASMUS +

Zusätzlich zu den üblichen Programmleistungen können Studierende mit Kind einen weiteren Zuschuss für Mehrkosten während des ERASMUS-Aufenthalts erhalten.Weitere Informationen auf der Website des International Office unter:
www.international.uni-trier.de>Weg ins Ausland >Studium im Ausland >Studium-Europa ERASMUS

Hinweis: Kindergeld

Sie müssen Ihre Familienkasse benachrichtigen, wenn

  • Sie oder der andere Elternteil eine Beschäftigung im Ausland aufnehmen,
  • Sie oder der andere Elternteil zur Beschäftigung ins Ausland entsandt werden,
  • Sie, der andere Elternteil oder eines Ihrer Kinder sich sind ins Ausland begeben (ausgenommen Urlaubsaufenthalte)

Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld

und auf dieser Website unter dem Punkt:
Studierende mit Kindern > "Finanzielle Leistungen und Unterstützung für Familien" > Kindergeld

Bei Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des International Office und des Familienbüros der Universität Trier gerne zur Seite.