DAAD-PROMOS – Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen

Was ist PROMOS?

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Titelbild

Kontakt und Beratung

International Office
Jan-Patrick Proost
Raum V32
Tel.: 0651-201 3343
promosuni-trierde

Sprechstunden nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail

Gefördert durch:

DAAD Logo

Nächste Bewerbungsfrist

05. Mai für Aufenthalte ab Juni/Juli 2024

Bitte beachten Sie: Die oben genannte Bewerbungsfrist gilt für Freemover-Aufenthalte (selbstorganisiert). Aufenthalte über die Partnerschaftsprogramme haben auch für die PROMOS-Bewerbung andere Deadlines.

Bitte beachten Sie ferner: Eine Förderung für Aufenthalte in Russland/Belarus ist bis auf weiteres nicht möglich
 

Sie sind Studierende(r) der Universität Trier und planen einen Studienaufenthalt im Ausland, wollen Ihre Abschlussarbeit im Ausland verfassen oder planen ein Auslandspraktikum – jeweils im außereuropäischen Raum oder innerhalb Europas, aber eine ERASMUS-Förderung ist nicht möglich? Sie suchen dafür nach einer Finanzierungsmöglichkeit? Dann kommt für Sie evtl. eine Förderung durch das PROMOS-Programm in Frage!

Grundsätzlich gilt:

  • Bewerbungen sind generell nicht für bereits begonnene Aufenthalte (bei Bewerbungsfrist) möglich
  • Auch ausländische Studierende können sich bewerben (Ausgeschlossen sind Aufenthalte im jeweiligen Herkunftsland. Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise dazu.)
  • Bewerber:innen, die sich um einen Austauschplatz der Universität Trier bewerben, können sich mit der Bewerbung um den Austauschplatz in der Regel auch für eine PROMOS-Förderung des Aufenthalts bewerben

Sprachtests zur Bewerbung

Vor Ablauf der Bewerbungfrist finden noch Sprachtests des Sprachenzentrums der Universität Trier statt.

Aktuelle Testtermine sowie alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite der Sprachtests für Austauschbewerber ERASMUS, DAAD und andere

PROMOS – VOICES

Hier finden Sie Erfahrungen und Erlebnisse einiger PROMOS-Stipendiaten: 

Erfahrungen der Studierenden

CAMPUSNEWS

 


Welche Arten von Auslandsaufenthalten werden gefördert?

Förderung von Studienaufenthalten

  • Reisekostenpauschalen und Teilstipendienraten
  • Mindestdauer: 1 Monat (= 30 Tage)
  • Förderungshöchstdauer: 4 Monate
  • Zielgruppe: Studierende aller Studiengänge
  • Auch möglich: Förderung von Trimestern und die Teilnahme an Summer Schools mit fachwissenschaftlichen Inhalten, die im eigenen Fach angerechnet werden können


Achtung: BewerberInnen um einen Austauschplatz der Universität Trier können sich mit der Bewerbung für den Austauschplatz zeitgleich auch für eine PROMOS-Förderung des Aufenthalts bewerben. Bitte beachten Sie die Ausschreibungsdokumente des jeweiligen Austausches!

Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen der Anfertigung der Abschlussarbeit an Unternehmen oder Hochschulen (inkl. Bachelor)

  • Reisekostenpauschalen
  • Mindestaufenthaltsdauer: 1 Monat (= 30 Tage)
  • Förderungshöchstdauer: 4 Monate
  • Zielgruppe: Studierende aller Studiengänge
  • Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ebenfalls gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen.

Förderung von Aufenthalten im Rahmen von Auslandspraktika im nicht-europäischen Ausland sowie von Praktika in Europa, die nicht Erasmus-förderfähig sind

  • Reisekostenpauschalen
  • Mindestdauer des Praktikums: 2 Monate (= 60 Tage)
  • Förderungshöchstdauer: 4 Monate
  • Zielgruppe: Studierende aller Studiengänge
  • Praktika können auch im Zeitraum zwischen BA-Abschluss und Beginn des MA-Studiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den MA oder ein vergleichbares Dokument muss vorliegen.
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Häufig gestellte Fragen und Antworten/ FAQs

Wer kann sich bewerben?


Die Stipendien werden auf der Basis der Richtlinien des DAAD aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben. Bewerben können sich an der Universität Trier immatrikulierte Studierende mit dem Ziel einen Abschluss zu erreichen. Auch ausländische Studierende können sich bewerben. Ausgeschlossen sind Aufenthalte im Heimatland.
 

Wann sind die Bewerbungsfristen? Welche ist die richtige Bewerbungsfrist für mich?

Die PROMOS-Förderungen werden mit Bewerbungsfristen zuAnfang Mai und Anfang November ausgeschrieben.
Bei Bewerbung um einen Studien-Austauschplatz der Universität Trier kann die Bewerbung zeitgleich mit der Bewerbung um den Austauschplatz erfolgen – bitte entnehmen Sie die notwendigen Dokumente und Bewerbungsfristen der Ausschreibung des betreffenden Austauschprogramms.

Grundsätzlich können Sie sich auch bereits ein ganzes Jahr im Voraus bewerben, sofern der Aufenthalt dann bereits mit der Gastinstitution vereinbart ist.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen, die bei Ablaufen der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen, im Auswahlprozess berücksichtigt werden können.

 

Kann mir im Rahmen des PROMOS-Programms auch ein Praktikumsplatz oder ein Studienplatz im Ausland organisiert werden?


Da das Programm lediglich eine finanzielle Unterstützung darstellt, werden keine Praktikums- oder Studienplätze vermittelt. Zu Fragen der Organisation eines Praktikums- oder Studienplatzes wenden Sie sich bitte an die BeraterInnen Frau Morgen (Beratung zu Auslandspraktika), Herr Proost (Beratung zum Auslandsstudium in Asien und Lateinamerika) oder Frau Freihoff (Beratung zum Auslandsstudium in allen anderen Ländern).
 

Kann ich verschiedene Fördermittel kombinieren?


PROMOS und PROMOS
Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) sechs Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben deutschen Hochschule nochmals eine Förderung über PROMOS erhalten.

ERASMUS und PROMOS
ERASMUS und PROMOS-Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden. Bei bestehenden ERASMUS-Kooperationen mit ausländischen Hochschulen ist eine Förderung von Semesterstipendien in diesen Fachbereichen im Rahmen von PROMOS grundsätzlich nicht möglich. Besteht eine Kooperation allerdings nur für einen bestimmten Fachbereich (oder ausschließlich für Lehrendenmobilität), so ist eine Förderung durch PROMOS für einen anderen Fachbereich (oder eben auch für Studierendenmobilität) möglich. Ausnahmsweise ist auch eine Förderung möglich, wenn das ERASMUS-Kontingent eines Fachbereichs ausgeschöpft ist. Werden Studierende in diesen Ausnahmefällen über PROMOS gefördert, ist es notwendig, im folgenden Jahr eine neue ERASMUS-Kooperation (oder eine Erweiterung des bestehenden Kooperationsvertrags bzw. eine Erhöhung des Austauschkontingents) mit der Gasthochschule anzuregen. Die Ablehnung der neuen bzw. veränderten Kooperation seitens der Gasthochschule ist durch die schriftliche Korrespondenz zu dokumentieren und für eine Prüfung aufzubewahren. Ist für Studierende ein weiterer ERASMUS-Aufenthalt aufgrund einer vorhergehenden ERASMUS-Förderung ausgeschlossen, ist eine Förderung durch PROMOS möglich. Praktikaförderungen mittels PROMOS-Stipendien sind im ERASMUS-Raum nicht möglich (auch keine Förderung unter drei Monaten Dauer). Die einzige Ausnahme gilt für Studierende, die aufgrund eines bereits durch ERASMUS geförderten Praktikaaufenthalts keine weitere ERASMUS-Praktika-Förderung erhalten können. In diesem Fall gilt für die Praktikaförderung die Untergrenze von sechs Wochen auch im ERASMUS-Raum.

DAAD-Individualstipendien und PROMOS
DAAD-Individualstipendien und PROMOS dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

BAföG-Leistungen und PROMOS
Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung bei der Auslandsbafög-Stelle angeben. Bei Bezug von Auslandsbafög besteht nur eine Anrechnungsfreiheit von 300 EUR (bei der monatlichen Teilstipendienrate). Die Reisekostenpauschale wird im Gesamten auf den Reisekostenzuschuss des Auslandsbafög angerechnet. Die Verrechnung mit den Leistungen des Auslandsbafög erfolgt immer durch die BAföG-Stellen, bei denen die Studierenden alle Einkommen (also auch die PROMOS-Förderung) angeben müssen.

Weitere Stipendienleistungen anderer Einrichtungen
Bei Stipendien anderer Stipendienträger ist eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS-Stipendien möglich (auch hier kann die Hochschule aber eine Beschränkung festlegen bzw. ein PROMOS-Stipendium ausschließen). Bei öffentlichen Mitteln ist es ebenfalls unproblematisch, wenn dadurch nicht der Auslandsaufenthalt gefördert wird. Wird durch die öffentlichen Mittel auch der Auslandsaufenthalt gefördert, ist es grundsätzlich maßgeblich, welcher Förderzweck verfolgt wird: Aufenthaltsförderung (z.B. die PROMOS-Teilstipendienrate) oder Reisekosten. Hier darf nicht der gleiche Förderzweck aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Das bedeutet, dass nicht mittels PROMOS gefördert werden darf, wenn bereits mit öffentlichen Mitteln derselbe Förderzweck verfolgt wird. Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung auch bei dem anderen Stipendienträger angeben.

Deutschlandstipendien und PROMOS
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können gleichzeitig bezogen werden.

Entgeltliche Tätigkeiten im Ausland
Eine Berücksichtigung von während des Auslandsaufenthalts bezogenen Entgelten ist nicht zwingend notwendig. Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten – aber nur mit Zustimmung der Hochschule – durchgeführt werden. Der Zweck des geförderten Auslandsaufenthalts darf durch die Ausübung der Tätigkeit nicht gefährdet werden. Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten mit Zustimmung der Hochschule durchgeführt werden. Sollten Sie dies planen, bitten wir um Rücksprache.
 

Kann ich mehrfach durch PROMOS gefördert werden?


Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) sechs Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben Hochschule nochmals eine Förderung über PROMOS erhalten.
 

Welches Auswahlverfahren gibt es und welche Auswahlkriterien werden angesetzt?


Die hochschulinterne Auswahl wird auf der Basis der eingereichten schriftlichen Unterlagen getroffen. Entscheidende Auswahlkriterien sind:

  • bisherige Studienleistungen
  • Qualität und Sinnhaftigkeit des angestrebten Auslandsaufenthalts in Bezug zum derzeitigen Studiengang
  • gutachterliche Beurteilung
  • bestehende Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind
  • Vorbereitung des Auslandsaufenthalts (Studien-/Praktikumsplan, bei Praktikumsaufenthalten Zusage des Praktikumsgebers über den Praktikumsplatz, Absprachen zur Anerkennung der Studienleistung an der Universität Trier)
  • Engagement außerhalb des Studiums (z.B. in politischen, sozialen, kulturellen oder interkulturellen Bereichen)
     
Gibt es Auswahlgespräche?


Die Auswahl für die PROMOS-Förderungen wird auf der Basis der eingereichten schriftlichen Unterlagen getroffen. Es finden keine Auswahlgespräche statt.
 

Welche Unterlagen muss ich einreichen?


Für die einzelnen Fördermöglichkeiten müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, die Sie bitte den "Bewerbungshinweisen" entnehmen. Das entsprechende Dokument können Sie hier herunterladen.
 

Können einzelne Dokumente einer früheren Bewerbung von mir für die PROMOS-Bewerbung vom International Office herausgesucht werden?


Nein, wir bitten Sie um Verständnis, dass keine Dokumente aus früheren Bewerbungen für die PROMOS-Bewerbung herausgesucht werden können. Eine Ausnahme stellen die Ergebnisse der Sprachtests dar: Sollten Sie bereits vor einigen Monaten an einem Sprachtest des Sprachenzentrums teilgenommen haben, teilen Sie uns bei Ihrer Bewerbung bitte mit, an welchem Datum Sie den Test abgelegt haben.
 

Kann ich meine Unterlagen auch noch nach dem Ende der Bewerbungsfrist einreichen?


Nein. Es können nur Bewerbungen in die Auswahl mit einbezogen werden, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist vollständig abgegeben wurden! Einzig bei den Gutachten besteht die Möglichkeit, dieses Dokument auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch nachreichen zu können, sofern dies rechtzeitig vor der Bewerbungsfrist angefordert wurde.
Sorgen Sie aber bitte dafür, dass Sie sich rechtzeitig um das Gutachten, die Sprachtests und ggf. das Learning Agreement bemühen. Bedenken Sie, dass die GutachterInnen auch Zeit für die Erstellung der Gutachten benötigen und planen Sie dafür einen entsprechenden Vorlauf ein.
 

Wer kann/soll mir ein Gutachten schreiben?


Für die Bewerbung im Rahmen der PROMOS-Stipendien sollte das Gutachten von ProfessorInnen oder promovierten und festangestellten MitarbeiterInnen eines der von Ihnen studierten Fächer stammen. Neben einem persönlichen Gespräch sollten Sie ihm/ihr möglichst auch Lebenslauf und Notenübersicht mit einreichen, damit er/sie sich ein möglichst umfassendes Bild machen kann.
 

Wie gelangt mein Gutachten zum International Office?


Die GutachterInnen werden gebeten, die Gutachten in einem versiegelten Umschlag direkt an das International Office zu schicken, d.h. dies muss nicht von den BewerberInnen eingereicht werden.
 

Wo kann ich einen Sprachtest ablegen?


Für die englische, französische und spanische Sprache bietet das Sprachenzentrum in regelmäßigen Abständen Gruppentests (erforderlich ist nur die Teilnahme am schriftlichen Test) an, deren Termine Sie den Ankündigungen auf der Webseite des Sprachenzentrums (www.sprachenzentrum.uni-trier.de) entnehmen können.

Bitte beachten Sie: Die Ergebnisse der Sprachtests im Sprachenzentrum werden dem Akademischen Auslandsamt gesammelt zugestellt. Sie müssen sich nicht um einen fristgerechten Eingang Ihres Ergebnisses im Rahmen Ihrer PROMOS-Bewerbung kümmern (sehr wohl aber um eine Teilnahme an einem Termin vor der PROMOS-Bewerbungsfrist)! Bitte geben Sie aber bei Ihrer Bewerbung unbedingt an, zu welchem Termin Sie am Test des Sprachenzentrums teilgenommen haben.

Was Sprachzeugnisse anderer Sprachen betrifft, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die
SprachdozentInnen bzw. LektorInnen der entsprechenden Fremdsprachenphilologien der Universität Trier. Verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular, das hier heruntergeladen werden kann. Sprachkenntnisse von Sprachen, die nicht an der Universität Trier unterrichtet werden, können auch durch geeignete Bescheinigungen über die Teilnahme an Sprachkursen nachgewiesen werden.

Studierende der Fremdsprachenphilologien: Bei Absolvierung der sprachpraktischen Veranstaltungen der entsprechenden Sprache und Vorlage der Ergebnisse ist kein Sprachtest erforderlich.
 

Welche Sprachtestteile muss ich für die PROMOS-Bewerbung ablegen?


Für die PROMOS-Bewerbung müssen Sie nur die schriftlichen Testteile absolvieren und nicht am mündlichen Teil des Sprachtests teilnehmen.
 

Ich bin Studierende/r einer Fremdsprachenphilologie. Muss ich für die PROMOS-Bewerbung einen Sprachtest ablegen?


Sollten Sie im Rahmen des von Ihnen geplanten Auslandsaufenthaltes in ein Land gehen, in dem die Unterrichts-/Arbeitssprache eine Sprache ist, die Sie auch an der Universität Trier studieren, müssen Sie keinen separaten Sprachtest ablegen. Mit dem Einreichen der Übersicht, der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen, geben Sie auch an, welche sprachpraktischen Übungen Sie belegt haben und welche Leistungen Sie dort erzielt haben. Für die PROMOS-Bewerbung ist das ausreichend.
Bei BewerberInnen, die ein Hochschulstudium an einer asiatischen Hochschule planen, ist es aber empfehlenswert, der Bewerbung auch einen Nachweis über Englischkenntnisse beizulegen.
 

Wie lange ist mein Sprachtest gültig?


Für die Bewerbung auf ein PROMOS-Stipendium können Sie Sprachgutachten/-zeugnisse einreichen, die max. zwei Jahre alt sind.
 

Wo muss ich meine Unterlagen einreichen?


Entweder geben Sie die Bewerbungsunterlagen persönlich während der Öffnungszeiten im Sekretariat (V20a, Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag 09:30-11:30 Uhr und Montag + Donnerstag 13:00-14:00 Uhr) ab oder Sie werfen die Unterlagen in einem Umschlag in unseren Briefkasten (grüne Briefkästen im V-Gebäude am Beginn des Flurs des International Office) oder Sie senden Sie per Post an folgende Adresse: Universität Trier, International Office, 54286 Trier.
 

Bekomme ich meine Unterlagen später wieder zurück?


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen leider nicht zurückgegeben werden können. Sie werden fünf Jahre nach Bewerbungseingang sachgerecht vernichtet.
 

Wann kann ich mit einer Entscheidung rechnen?


Die Entscheidung über die Bewerbungsunterlagen zur Ausschreibung mit Frist zu Beginn November wird voraussichtlich Mitte Dezember getroffen. Die Entscheidung über die Bewerbungsunterlagen zur Ausschreibung mit Frist zu Beginn Mai wird voraussichtlich Mitte Juni getroffen.
 

Leider war meine Bewerbung diesmal nicht erfolgreich. Ist eine Wiederbewerbung möglich?


Ja, eine Wiederbewerbung ist möglich.