Bewerbung und Zulassung für Kurzzeitstudierende ("Freemover")


Sie können an der Universität Trier als Kurzzeitstudierende ("FreeMover") für maximal 2 Semester studieren, wenn Sie an einer anderen Hochschule im Ausland ordentlich immatrikuliert sind. Um als FreeMover zugelassen zu werden, bewerben Sie sich innerhalb der regulären Bewerbungsfristen, indem Sie sich im Bewerbungsportal PORTA registrieren und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen fristgerecht im Studierendensekretariat postalisch einreichen.
 


Bewerbungsunterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:

  • Antrag auf Immatrikulation (Ausdruck aus PORTA). Sie finden den Antrag im Bewerbungsportal PORTA, sobald Sie sich registriert und eingeloggt haben. Unterschreiben Sie den Antrag und versehen Sie ihn mit der handschriftlichen Notiz „Freemover“
  • amtlich beglaubigte Kopie aller Seiten des Schul- und/oder aller Studienabschlüsse, inklusive der Fächer- und Notenübersicht und deren amtlich beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch
  • Zahlungsnachweis der Bewertungsgebühr, sofern es sich nicht um ein Zeugnis aus Deutschland oder Luxemburg handelt.
  • Immatrikulationsbescheinigung der Heimatuniversität
  • Passkopie
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Einzahlungsbeleg der Bank oder Kopie des Kontoauszuges über die Einschreibegebühr
  • Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher. Davon befreit sind deutschsprachige BewerberInnen aus Ländern wie Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Belgien und der Schweiz (jeweils aus dem deutschsprachigen Teilen)
  • DIN A4 Umschlag, ausreichend frankiert (https://shop.deutschepost.de) und an Sie adressiert


Nach der Prüfung aller Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit, verschickt das Studierendensekretariat die Immatrikulationsunterlagen, wie z.B. TUNIKA und ZIMK-Kennung an die von Ihnen im Bewerberportal PORTA hinterlegte Adresse.


Semesterbeitrag

An der Universität Trier werden keine Studiengebühren erhoben. Alle Studierenden zahen aber einen Semesterbeitrag, mit dem u.a. die studentische Vertretung unterstützt und das Mensa-Essen subventioniert wird. Der größte Anteil des Semesterbeitrags fließt in das Semesterticket, denn der Studierendenausweis ist auch eine Bus- und Bahnkarte.

Bitte beachten:
Zahlen Sie auf keinen Fall den Semesterbeitrag bei der Bewerbung! Hier wird ausschließlich der Beitrag für die Bewertung ausländischer Zeugnisse fällig. Erst mit der Zulassung erhalten Sie die Aufforderung, den Semesterbeitrag zur Einschreibung zu zahlen.