Auswahlverfahren und Entscheidung

Auswahlverfahren

Die Auswahl der StipendiatInnen erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen durch den zentralen Stipendienauswahlausschuss. Oberster Maßstab für die Vergabeentscheidung ist die Erwartung besonders guter Studienleistungen. Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerberinnen oder der Bewerber werden aber auch die Auswahlkriterien nach § 2 Abs. 2 StipV berücksichtigt. Um Potenziale auszuschöpfen und die Entscheidung leistungsbereiter junger Menschen für ein Hochschulstudium bzw. ein weiterführendes Masterstudium zu erleichtern, wird im Rahmen der Betrachtung der Kriterien nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 StipV insbesondere auch die Bedürftigkeit der BewerberInnen berücksichtigt.

Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach folgenden Kriterien:

1.    bei StudienanfängerInnen

a)    die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das Studienfach relevanten Einzelnoten oder

b)    die besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Universität Trier berechtigt.

2.    für bereits immatrikulierte Studierende

a)    die bisher erbrachten Prüfungen und Leistungsnachweise, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte und der Notendurchschnitt (Bei Eingabe der Matrikelnummer kann der Notendurchschnitt durch die Universität ermittelt werden. Hierzu ist das Einverständnis des Bewerbers/ der Bewerberin notwendig).

b)    für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorangegangenen Studiums.

3.  Weitere Kriterien für beide Gruppen sind:

a)   außerschulisches oder außerfachliches Engagement,

b)   besondere persönliche oder familiäre Umstände.

Die zu vergebenen Stipendien verteilen sich nach folgenden Maßgaben:

1.   Im Falle von Stipendien, deren Vergabe gemäß der Vereinbarung mit dem Stipendiengeber an Studierende eines bestimmten Studiengangs oder einer Gruppe von Studiengängen erfolgen muss (gebundene Stipendien), weist der Stipendienauswahlausschuss die Anzahl der Stipendien dem jeweiligen Fachbereich oder Fach zu.

2.   Im Falle nicht gebundener Stipendien legt der Stipendienauswahlausschuss eine Quotierung der Stipendien für StudienanfängerInnen sowie für die Fachbereiche fest, nach der die Vergabe vorgenommen wird.

Im Stipendienauswahlausschuss sind folgende Personen mit Stimmrecht vertreten:

  • die Präsidentin,
  • ­vier Professorinnen oder Professoren,
  • ­zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
  • ­zwei Studierende.

Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung II sowie die zentrale Gleichstellungsbeauftragte sind beratende Mitglieder. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt 2 Jahre.

Entscheidung über die Vergabe

Die Entscheidung über die Vergabe eines Deutschlandstipendiums der Universität Trier trifft die Präsidentin auf der Grundlage der Auswahlentscheidung des Stipendienauswahlausschusses. Diese erfolgt i. d. R. jeweils im September und wird durch einen Bescheid bekannt gegeben.