Zugangsvoraussetzungen | Deutsche Bewerber/-innen | BA-Studiengänge & Staatsexamen


Hochschulzugangsberechtigungen

Die wichtigste Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums an der Universität Trier ist das Abitur oder der Nachweis einer anderen Hochschulzugangsberechtigung.

Abiturzeugnis (Allgemeine Hochschulreife) oder Äquivalent

Die Berechtigung zum Studium an der Universität Trier wird in der Regel mit dem Abiturzeugnis (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife) eines staatlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums erworben.

Daneben gibt es eine Reihe gleichwertiger Hochschulzugangsberechtigungen anderer gymnasialer Schultypen – zum Beispiel das Reifezeugnis eines staatlichen oder staatlich anerkannten Abendgymnasiums, einer Waldorfschule oder einer Berufsoberschule II.

Fachgebundene Hochschulreife

An manchen Schulen wird eine fachgebundene Hochschulreife erlangt, die zum Studium nur bestimmter Studienrichtungen berechtigt. Im Zeugnis oder in einem Anhang zum Zeugnis wird diese Berechtigung näher erläutert und ist im Falle der Einschreibung vorzulegen.

Zugang über Fachhochschulreife + Fachhochschulstudium

Die Fachhochschulreife berechtigt nur zum Studium an einer Fachhochschule, nicht aber an einer Universität.

Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule in Rheinland-Pfalz in einem Bachelorstudiengang mindestens 90 ECTS-Punkte erworben haben, sind berechtigt, an einer Universität des Landes in fachlich verwandten Studiengängen zu studieren.

Ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Universitäten.

Studieren ohne Abitur

Das Land Rheinland-Pfalz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch das Studium ohne Abitur über alternative Hochschulzugangsberechtigungen wie eine Meisterprüfung. Weitere Infos unter  www.studierenohneabitur.uni-trier.de.

Deutsche Bewerber/-innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen ("Bildungsausländer/-innen")

Deutsche Studienbewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen, die nicht in der Bun­des­republik Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben wurden, müs­sen ihre ausländischen Zeugnisse vor der Bewerbung anerkennen und eine Durch­schnittsnote berechnen lassen (Nostrifikation). Außerdem sind deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Ausländische Bildungsnachweise, zum Beispiel Schulzeugnisse, müssen mit dem deutschen Abitur gleichwertig sein, damit sie als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden können.

Vor einer Bewerbung für ein Fachstudium an der Universität Trier sollten Sie also zunächst klären, ob Sie die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, das heißt, ob Ihr Schulabschluss in Deutschland als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium anerkannt wird. Als Erst-information empfehlen wir die Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD).

Bei der Bewerbung werden die eingereichten Nachweise von der Universität Trier geprüft. Für die Bewertung der Zeugnisse erhebt die Universität Trier eine Gebühr. Ein Zulassungsantrag wird erst bearbeitet, wenn der Betrag bei der Universität Trier eingegangen ist Beachten Sie bitte die Hinweise für die Gebührenerhebung.

Deutsche Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen und Wohnsitz in Rheinland-Pfalz können sich alternativ an die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle bei der ADD Trier wenden.


Zugangsvoraussetzungen | Weitere Hinweise

Zugangsvoraussetzungen: Was bedeutet "Nachweis"? Was bedeutet "Voraussetzung"?

Wird ein Nachweis zur Einschreibung gefordert, so ist dieser die Zugangsvoraussetzung. Wer den entsprechenden Nachweis nicht erbringen kann, kann nicht eingeschrieben werden.

Ist bei der Einschreibung von einer Voraussetzung die Rede, so wird im Rahmen des Einschreibeverfahrens nicht geprüft, ob sie tatsächlich vorliegt. Es empfiehlt sich dann, fehlende Kenntnisse zügig nachzuarbeiten, um dem Studium adäquat folgen zu können.

Fremdsprachenkenntnisse

Bei allen (angehenden) Studierenden werden Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nach Allgemeiner Prüfungsordnung vorausgesetzt. Die Fachprüfungsordnungen können Angaben zum Nachweis oder zur Voraussetzung weiterer Sprachkenntnisse enthalten.

Mehr Informationen zu Fremdsprachen als Zugangsvoraussetzung