Studiengangcheck

Studiengangcheck

Der Studiengangcheck umfasst die Prüfung der Studiengangdokumente auf formale und fachlich-inhaltliche Qualitätskriterien. Ein Studiengangcheck wird im Zuge der Neueinrichtung oder Änderung eines Studiengangs durchgeführt. Zudem werden im Rahmen eines peergestützten Evaluationsverfahrens alle Studiengänge der Evaluationseinheit im Rahmen der Reakkreditierung einem Studiengangcheck unterzogen.

Die Prüfung der formalen Kriterien (Teil A des Studiengangchecks) erfolgt mit Hilfe eines einheitlichen Prüfbogens durch das Qualitätsmanagement. Die fachlich-inhaltlichen Kriterien (Teil B des Studiengangchecks) werden durch externe Gutachterinnen und Gutachter (darunter Fachexpertinnen und Fachexperten, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis sowie Studierende) geprüft. Außerdem wird durch das Justiziariat der Universität Trier eine Rechtsprüfung der vorgelegten Dokumente vorgenommen. Im Falle von Lehramtsstudiengängen wird zusätzlich auch die Umsetzung der ländergemeinsamen sowie landesspezifischen Vorgaben (Curriculare Standards) geprüft

Die Ergebnisse des Studiengangchecks bilden die Grundlage für die Entscheidung über die interne Akkreditierung und für die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates. Die Akkreditierung kann mit Auflagen ausgesprochen werden. Im Fall der Neueinrichtung sind Auflagen bis zur Aufnahme des Studienbetriebs umzusetzen. Bei der Reakkreditierung im Rahmen eines peergestützten Evaluationsverfahrens werden Auflagen durch die Senatskommission für Qualitätssicherung mit einer Frist von in der Regel neun Monaten ausgesprochen.