Abfallbeauftragte*r
Ein*e Abfallbeauftragte*r ist aktuell nicht bestellt, da die Voraussetzungen dafür nach dem Kreislaufwirtschaftgesetz nicht gegeben sind. Zum Thema Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle aus den Laboren und technischen Abteilungen ist die/der Entsorger*in der richtige Ansprechpartner*in. Ausgenommen sind die Entsorgung und die Verwertung des Hausmülls (Abt. I) und radioaktiver Abfälle (Strahlenschutzbeauftragte*r).
Funktion | Name | Telefon | Raum | |
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Abfallbeauftragter | N.N. | |||
Entsorger | Sascha Herbst | herbsts@uni-trier.de | Tel.: +49 651 201-4184 | A16 |
Die/der Entsorger*in holt die Sonderabfälle (Formular 1) und den E-Schrott (Formular 2) nach schriftlicher Anmeldung mittwochs und freitags jeweils zwischen 8 und 15 Uhr ab.
- Aufgaben des Abfallbeauftragten
- Anordnung zur Beseitigung von Sonderabfällen an der Universität Trier
- Abfallfibel
- Anlage 1: Liste der Abfallschlüssel
- Anlage 2: Grenzwerte zur Entwässerungssatzung
- Formular 1: Abholung von Sonderabfällen
- Formular 2: E-Schrott-Abholung
- Formular 3: Bestellung von Kanister und Gefahrstoffetiketten
- Allgemeine Links zu Gesetzessammlungen, Umweltschutz und Abfallwirtschaft
- Lageplan der Wertstoffbehälter (Campus I)
- Lageplan der Wertstoffbehälter (Campus II)