Erforderliche Unterlagen zur Bearbeitung des Antrages auf Studiengangänderung / Fachwechsel / Doppelstudium Bachelor-Master
Erforderliche Unterlagen zur Bearbeitung des Antrages auf Studiengangänderung / Fachwechsel / Doppelstudium Bachelor-Master
nur für zulassungsfreie Fächer (für zulassungsbeschränkte Fächer nutzen Sie bitte ausschließlich das Bewerberportal mit Ihrer ZIMK-Kennung unter Beachtung der Bewerbungsfrist).
Eine Bearbeitung des Antrages ist ohne Vorlage der erforderlichen Unterlagen nicht möglich.
Wechsel in einen fachlich nicht verwandten Studiengang oder Studienfach:
- Es sind keine weiteren Unterlagen vorzulegen.
Ausnahmen:
- Sprachnachweis für das Studienfach Latein oder Griechisch
- Zulassungsbescheinigung der Theologischen Fakultät für das Studienfach Katholische Religionslehre/Katholische Theologie (Tel. 0651/201-3520)
Wechsel in fachlich verwandten Studiengang / Studienfach oder Wechsel Hauptfach <-> Nebenfach
- Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses über die Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen mit Note und Fachsemestereinstufung. Bitte wenden Sie sich unter Vorlage entsprechender Leistungsnachweise an den Fach-Prüfungsausschuss.
Wechsel in einen konsekutiven Masterstudiengang mit abgeschlossenemBachelorstudium
- Nachweis des Bachelorabschlusses und gegebenenfalls Nachweis weiterer Zugangsvoraussetzungen gemäß der Master-Fachprüfungsordnung, wie z. B. Mindestnote oder Sprachkenntnisse.
http://ordnungen.uni-trier.de
Wechsel in einen konsekutiven Masterstudiengang mit noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium (Doppelstudium Bachelor-Master)
- Vorlage einer Leistungsbescheinigung mit mindestens 150 Leistungspunkten und der vorläufigen Durchschnittsnote. Bitte drucken Sie sich hierzu einen Notenspiegel über PORTA (pdf) aus; dieser enthält alle erforderlichen Angaben. Sofern gemäß der Master-Fachprüfungsordnung eine Mindestnote zu erfüllen ist, muss diese Note mit der bis dato ermittelten Durchschnittsnote nachgewiesen werden.
- Weitere Nachweise, wie z. B. Sprachkennnisse entnehmen Sie bitte der Master-Fachprüfungsordnung.
http://ordnungen.uni-trier.de
- Bitte beachten Sie auch folgenden Link zum Übergang Bachelor-Master:
https://www.uni-trier.de/index.php?id=56677
Eine Bearbeitung des Antrages ist ohne Vorlage der erforderlichen Unterlagen nicht möglich.