Sustainability Management and Economics (M.Sc., 1-Fach)

StudiengangSustainability Management and Economics
AbschlussMaster of Science
Art1-Fach
Regelstudienzeit4 Semester
ECTS (Leistungspunkte)120
Zulassungsbeschränkungkeine (WS24/25)keine (SS25)
StudienbeginnWintersemesterSommersemester
UnterrichtsspracheEnglisch

Studienverlauf

Ein 1-Fach-Studiengang im Master hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern.

Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen

Die Fachprüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüfenden, ansonsten an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.

Die Modulbeschreibungen konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und geben inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.

Bewerbung und Zulassung

Für die Zulassung zu diesem Master-Studiengang ist laut Fachprüfungsordnung ein adäquater Bachelorabschluss in einem wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Fach oder ein gleichwertiger
Studienabschluss  nachzuweisen.

Ob ein Bachelor-Studiengang oder Teile eines Bachelor-Studienganges zur Aufnahme eines bestimmten Master-Studienganges berechtigen, entscheidet in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss des Faches während des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage der Fachprüfungsordnung.

Für die Zulassung zu diesem Master-Studiengang sind außerdem laut Fachprüfungsordnung folgende Nachweise erforderlich:

  • englische Sprachkenntnisse.

Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.

 

Bachelorabschluss in einem wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Fach oder gleichwertiger
Studienabschluss. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss im
Einzelfall.
2. Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache gemäß § 4 Abs. 2 der Einschreibeordnung
der Universität Trier in der jeweils gültigen Fassung


Praktika

Ein berufsorientierendes Praktikum ist nicht verpflichtend, kann aber im Rahmen des Moduls 44 „Internship“ absolviert werden.

Gleichwohl empfiehlt es sich, frühzeitig durch Praktika Kontakte zu verschiedenen Branchen zu knüpfen und die zukünftige Arbeitswelt kennenzulernen. Die Universität unterstützt im Rahmen des Career Services Praktika im In- und Ausland durch entsprechende Informationen und Angebote.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Das Mobilitätsfenster liegt im 3. Semester, ein Auslandsaufenthalt kann aber auch in anderen Semestern erfolgen.

Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen: