Studiengänge gestalten
Ein zentrales Element im Rahmen der Qualitätssicherung von Studiengängen stellen die Kernprozesse zur Einführung, Änderung und Aufhebung und zur Akkreditierung von Studiengängen dar. Im Rahmen der strukturierten Abläufe zur Studiengangentwicklung und internen Akkreditierung wird einerseits sichergestellt, dass alle Studienangebote den nationalen und internationalen Rahmenvorgaben, insbesondere den Kriterien der Akkreditierung gemäß der Rheinland-pfälzischen Landesverordnung zur Studienakkreditierung (HSchulQSAkkrV RP) entsprechen. Durch klar definierte, nachvollziehbare Verfahrensschritte und begleitende Materialien werden die Fachbereiche zugleich bei der Gestaltung ihrer Studienangebote unterstützt.
Die Verfahren spiegeln auch die subsidiäre Steuerung der Universität Trier wider, indem sie die operative Steuerung auf Fach- und Fachbereichsebene mit der strategischen Weiterentwicklung auf Fachbereichs- und Hochschulebene verknüpfen.
Grundlegende Dokumente
Leitlinien zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
Anlagen zu den Leitlinien zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
Dokumentation der Arbeitsschritte im Rahmen der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
Beispielhafter Zeitplan für die Einrichtung von Studiengängen
Änderung von Studiengängen: Prozessschritte und Dokumentation nach Art des Änderungsbedarfs
Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Einrichtung, Änderung und Durchführung von Studiengängen
Handreichung zur Formulierung von Qualifikationszielen für Studiengänge
Grundsätze zur Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Trier
Landesverordnung zur Studienakkreditierung
Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse
Übersicht Studiengangdokumente und Handreichungen
Übersicht Dokumente und Links