Aufgaben des Hochschulrates

Als zentrales Organ berät und unterstützt der Hochschulrat die Universität in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Er hat insbesondere die Aufgabe:

  1. der Grundordnung und deren Änderungen zuzustimmen,
  2. der Errichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen und der Einrichtung, Änderung und Aufhebung des Forschungskollegs der Hochschule zuzustimmen,
  3. den allgemeinen Grundsätzen des Senats über die Verteilung der Stellen und Mittel zuzustimmen,
  4. die Hochschule in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere durch Erarbeiten von Konzepten zur Weiterentwicklung zu beraten,
  5. Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen zu unterbreiten,
  6. dem Gesamtentwicklungsplan zuzustimmen,
  7. dem Qualitätssicherungssystem nach § 5 zuzustimmen.

Der Hochschulrat kann im Rahmen seiner Aufgaben jederzeit gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten und dem Senat Stellung nehmen.

Der Hochschulrat macht einen Vorschlag zur Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und, sofern die Präsidentin oder der Präsident von ihrem oder seinem Vorschlagsrecht gemäß § 82 Abs. 2 Satz 4 keinen Gebrauch macht, einen Vorschlag zur Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Er hat bei der Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers ein Vorschlagsrecht.

Mitglieder des Hochschulrates

Der Hochschulrat hat zehn stimmberechtigte Mitglieder, von denen fünf durch das fachlich zuständige Ministerium aus den Bereichen Wirtschaftsleben, Wissenschaft und öffentliches Leben berufen und fünf durch den Senat der Universität gewählt werden. Die Mitglieder des Präsidiums der Universität sind qua Amt beratende Mitglieder.

Die Amtszeit des Hochschulrats beträgt fünf Jahre, die der studierenden Mitglieder zwei Jahre. Die erste Amtszeit begann am 1. Januar 2004. Die Amtszeit des aktuellen Hochschulrats läuft bis zum 31. Dezember 2028.

Der Hochschulrat wählt ein vorsitzendes Mitglied und zwei stellvertretend vorsitzende Mitglieder.
 

Dem Hochschulrat gehören derzeit stimmberechtigt an:

Prof. Dr. Alexandra W. Busch (Vorsitzende), Leibniz-Zentrum für Archäologie, Mainz
Markus Nöhl (stellv. Vorsitzender), Beigeordneter der Stadt Trier
Prof. Dr. Michael Reinhardt (stellv. Vorsitzender), Fachbereich V - Rechtswissenschaft
PD Dr. Jan Pablo Burgard, Fachbereich IV - Volkswirtschaftslehre
Luisa Gärtner, Fachbereich II (Studierende)
Prof. Dr .Martina Minas-Nerpel, Fachbereich III - Ägyptologie
Prof. Dr. Mirjam Minor, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für Informatik
Prof. Dr. Roland Rixecker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Saarbrücken
Birgit Roser, Abteilung II – International Office
Andrea Weber, Vizepräsidentin der IHK Trier

Weitere Informationen zum Hochschulrat erhalten Sie im Gremieninformationssystem der Universität und im Service-Portal Hochschulrat.