Zentrale interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für alle Hochschulen in Rheinland-Pfalz

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, das der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen. In Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit eine zentrale interne Meldestelle eingerichtet, die auch für die Hochschulen zuständig ist. Meldungen an diese Meldestelle sind elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich möglich.

Elektronische Meldungen:

interne.meldestelle.hinschgmwg.rlpde

Schriftliche Meldungen:

Interne Meldestelle MWG
c/o Referat 15124 MWG
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Postfach 3220

Telefonische Meldungen:

Magdalena Klann: +49 6131 16-2895

 

Darüber hinaus besteht das Recht, eine externe Meldung an die zuständige Behörde beim Bund oder der EU vorzunehmen.

Hinweisgebende können alle Personen sein, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden möchten. Die Verstöße müssen sich immer auf den Beschäftigungsgeber beziehen, mit dem die hinweisgebende Person in einem beruflichen Kontakt steht oder stand.

Bei allen Meldungen wird die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Person sowie die Vertraulichkeit Dritter geschützt. Die Information über die hinweisgebende Person darf nur in Ausnahmefällen (§ 9 HinSchG) herausgegeben werden. Die Bestimmungen der DSGVO werden beachtet.