Erziehungswissenschaft: Organisation des Sozialen (M.A., 1-Fach)
Absolvent*innen der Erziehungswissenschaft sind in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig, wie etwa in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Behindertenhilfe oder im Sport- und Freizeitbereich. Hier übernehmen sie meist verantwortungsvolle und leitende Positionen. Auch in der Personal- und Organisationsentwicklung kommen unsere Absolvent*innen zum Einsatz, hier insbesondere im Zusammenhang mit Erwachsenen- und Weiterbildung. Darüber hinaus bieten Politik und Verbände sowie Forschungseinrichtungen ein weites Betätigungsfeld für Erziehungswissenschaftler*innen.
Bitte beachten Sie: Aufgrund rechtlicher Vorgaben gibt es derzeit keine Möglichkeit in Kombination mit diesem Studiengang oder darauf aufbauend eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in zu erhalten.
Studiengang | Erziehungswissenschaft: Organisation des Sozialen |
Abschluss | Master of Arts |
Art | 1-Fach |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
ECTS (Leistungspunkte) | 120 |
Zulassungsbeschränkung | keine Zulassungsbeschränkung (SS25)keine Zulassungsbeschränkung (WS25/26) |
Studienbeginn | WintersemesterSommersemester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Studienverlauf
Ein 1-Fach-Studiengang im Master hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern.
Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen
Die Fachprüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüfenden oder an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.
Die Modulbeschreibungen konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und geben inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.
Bewerbung und Zulassung
Für die Zulassung zu diesem Master-Studiengang ist laut Fachprüfungsordnung ein adäquater Bachelorabschluss mit einer Mindestnote nachzuweisen.
Ob ein Bachelor-Studiengang oder Teile eines Bachelor-Studienganges zur Aufnahme eines bestimmten Master-Studienganges berechtigen, entscheidet in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss des Faches während des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage der Fachprüfungsordnung.
Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.
Praktika
Praktika sind in diesem Studiengang nicht verpflichtend.
Gleichwohl empfiehlt es sich, frühzeitig durch Praktika Kontakte zu verschiedenen zu knüpfen und die zukünftige Arbeitswelt kennenzulernen. Die Universität unterstützt Praktika im In- und Ausland durch entsprechende Informationen und Angebote.
Auslandsaufenthalt
Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.
Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen: