Stabsstelle Kanzler

Die Stabsstelle versteht sich als abteilungsübergreifende Organisationseinheit, die - orientiert an Geschäftsprozessen - den einzelnen Bereichen in Wissenschaft und Verwaltung Hilfestellung leistet. Die Stabsstelle mit den Sachgebieten

  • Planung und Controlling
  • Personalentwicklung
  • EDV-Koordination, -Organisation und Verwaltungsdatenverarbeitung
  • Innenrevision
  • Organisation, Wirtschaftlichkeit
  • Sicherheit, Raum- und Gebäudeplanung

ist unmittelbar dem Kanzler unterstellt.

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