Stabsstelle Kanzler
Die Stabsstelle versteht sich als abteilungsübergreifende Organisationseinheit, die - orientiert an Geschäftsprozessen - den einzelnen Bereichen in Wissenschaft und Verwaltung Hilfestellung leistet. Die Stabsstelle mit den Sachgebieten
- Planung und Controlling
- Personalentwicklung
- EDV-Koordination, -Organisation und Verwaltungsdatenverarbeitung
- Innenrevision
- Organisation, Wirtschaftlichkeit
- Sicherheit, Raum- und Gebäudeplanung
ist unmittelbar dem Kanzler unterstellt.








