Gasthörerschaft im Überblick


Als Gasthörer*in haben Sie die Möglichkeit, an Vorlesungen, Seminaren und anderen Veranstaltungen aus dem regulären Lehrangebot der Universität Trier teilzunehmen, wenn in diesen Veranstaltungen noch Kapazitäten für die Aufnahme von Gästen frei sind. Die Gasthörerschaft ist dabei weder an das Vorhandensein einer formalen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) noch an eine feste Altersgrenze gebunden. Erforderlich sind allerdings hinreichende Sprachkenntnisse, die zu einer aktiven Teilnahme am wissenschaftlichen Dialog und zur produktiven Mitarbeit in Seminaren und Übungen in der jeweiligen Lehrsprache befähigen.

Die Gasthörerschaft dient der persönlichen Weiterbildung. Im Rahmen einer Gasthörerschaft kann damit kein „ordentliches“ Studium betrieben werden. Insbesondere berechtigt sie nicht zur Teilnahme an wissenschaftlichen oder akademischen Prüfungen.

Für den Besuch von Lehrveranstaltungen im Rahmen der Gasthörerschaft ist es erforderlich, sich für jedes Semester neu an der Universität Trier anzumelden. Zuständig hierfür ist das Studierendensekretariat der Universität Trier.

In drei Schritten zur Gasthörerschaft

1. Veranstaltungen auswählen und auf dem Gasthörerschein / Gasthörerschein PLUS eintragen

 Wählen Sie die Lehrveranstaltungen aus dem Angebot bei PORTA aus, die Sie gerne besuchen möchten.

Sie finden alle Vorlesungen in unserem online verfügbaren Vorlesungsverzeichnis PORTADieses zentrale Verzeichnis aller Veranstaltungen mit Suchfunktion können Sie ohne eine Anmeldung nutzen.

Alle Studiengänge, deren Veranstaltungen Sie besuchen können, finden in dem Flyer "Studiengänge im Überblick". Online finden Sie diese über die Eingabe des entsprechenden Stichwortes in Porta unter der Rubrik: "Veranstaltung suchen".

Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Veranstaltungsformen gibt: Vorlesungen sind grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig.  Alle übrigen Veranstaltungen (Seminare, Übungen usw.) sind genehmigungspflichtig. Genehmigungspflichtig bedeutet in diesem Zusammenhang: Sie müssen bei den Dozierenden nachfragen, ob Sie zur Veranstaltung zugelassen werden. Die Kontaktdaten finden Sie bei PORTA, dort sind zu den Lehrveranstaltungen in der Detailansicht die Kontaktdaten der "Durchführenden" angegeben. Eine Anmeldung für diese Veranstaltung kann erst nach Zusage der Durchführenden erfolgen.

Wollen Sie im im Rahmen der Gasthörerschaft das PLUS-Angebot der universitären Sprachkurse nutzen?

  • Treten Sie bitte mit dem Sprachenzentrum der Universität Trier in Kontakt: Das Sprachenzentrum ist für Ihre Einstufung und die Platzvergaben an Gasthörende in den Kursen zuständig. Für die Beratung und die konkrete Einstufung Ihrer Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch wenden Sie sich bitte direkt an den Leiter des Sprachenzentrums der Universität Trier, Herrn Dr. Peter Knopp. Sie erreichen ihn telefonisch unter 0651 201 3513 oder per E-Mail.

Tragen Sie auf dem Gasthörerschein Ihre ausgewählten Veranstaltungen mit der jeweiligen Nummer ein.
Wenn Sie sich zusätzlich Sprachkurse besuchen möchten, füllen Sie bitte den Gasthörerschein PLUS aus und tragen unter der Rubrik 'PLUS Angebot des Sprachenzentrums' bis zu zwei gewählte Kurse ein.

  • Bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen wie Seminaren, Übungen o.ä. vermerken Sie die Genehmigung der Durchführenden auf dem Gasthörerschein bzw. fügen die schriftliche Bestätigung (z.B. die E-Mail der Dozierenden) an. 

Zur Bestätigung Ihrer Einschreibung erhalten Sie den bearbeiteten Gasthörerschein zurück: Der Gasthörerschein dient Ihnen im Laufe des Semesters als Nachweis Ihrer Berechtigung, die darauf vermerkten Lehrveranstaltungen zu besuchen.

2. Antrag ausfüllen und Gebühr überweisen

Füllen Sie den ‚Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft‘ aus und überweisen Sie die entsprechende Gebühr.

  • Gasthörerschaft: 160 €  oder 
  • Gasthörerschaft PLUSSprachkurs: 195 €

an die Landeshochschulkasse Mainz:

Empfänger:

Landeshochschulkasse Mainz

Kreditinstitut:

Postbank Ludwigshafen

IBAN:

DE 22 5451 0067 0228 1556 76

BIC:

PBNKDEFF

Verwendungszweck:

Gasthörer/in „Name"

BITTE BEACHTEN: Geben Sie als Verwendungszweck „Gasthörerschaft“ und den vollen Namen der Person an, die sich als Gasthörer/in einschreiben möchte, damit wir die Zahlung Ihrem Antrag zuordnen können.

Personen, die über ein geringes Einkommen verfügen, können eine Reduzierung oder den Erlass der Gebühr beantragen. Der Antrag ist formlos gleichzeitig mit dem Gasthörerantrag zu stellen. 

3. Antrag an das Studierendensekretariat senden

Haben Sie alle Unterlagen für beisammen?
   
Checkliste für Ihren Antrag:

  • Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft
  • Gasthörerschein oder Gasthörerschein PLUS
  • Einzahlungsbeleg für Ihre Überweisung

Bitte versenden Sie den vollständigen Antrag:

als PDF an folgende E-Mail:
Frau Kristina Filz | filz@uni-trierde

oder postalisch an folgende Adresse:
Studierendensekretariat
Universität Trier
D-54286 Trier

Wir möchten Sie darauf hinweisen, den Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft für das jeweilige Semester rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfrist an das Studierendensekretariat zu senden.

Sommersemester: 31.03. | Wintersemester: 15.10.

 

Zulassung: Herzlich willkommen an der Universität Trier!

Sie erhalten mit der Zulassung Ihren bearbeiten Gasthörerschein und eine ZIMK-Kennung. Das ZIMK ist als zentrale Einrichtung der Universität Trier das Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für die Versorgung mit Informations-, Medien- und Kommunikationstechnologie. Sie erhalten mit Ihrer Kennung ein universitäres E-Mailpostfach. An der Universität Trier wird ausschließlich Ihre Uni-E-Mail-Adresse zur Kommunikation genutzt, beachten Sie daher bitte, dass Sie Ihr neues Postfach regelmäßig abfragen.
Die Organisation der Veranstaltungen an der Universität Trier wird für Gasthörende über die internen Systeme PORTA (Veranstaltungsverzeichnis) und Stud.IP (Lernplattform ) abgewickelt. Die Anmeldung bei PORTA und Stud.IP erfolgt mit Ihrer Nutzerkennung (ZIMK-Kennung) und Ihrem Passwort, die Sie mit Ihrer Zulassung als Gasthörer*in vom Studierendensekretariat erhalten. Sie werden mit der Zulassung vom Studierendensekretariat für alle Veranstaltungen eingetragen, die Sie auf dem Gasthörerschein angegeben haben.
Stud. IP ist die zentrale Lernplattform der Universität Trier und unterstützt Lehrende und Studierende bei der Organisation von Lehr-, Lernprozessen an unserer Hochschule. Es kommen u.U. verschiedene Formen digitaler Lehre zum Einsatz (z.B. Videoaufzeichnungen, Begleitmaterialien wie Texte, schriftliche Aufgaben), über die Sie von den Dozierenden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung oder im laufenden Semester informiert werden. Alle Systeme finden Sie in der Rubrik Schnelleinstiege auf der Seite "Im Studium" der Universität.

Zur Orientierung können Gasthörende vor Beginn der Vorlesungszeit an den Orientierungstagen für Studierende teilnehmen und die einführenden Veranstaltungen der Fächer besuchen.