Neueinrichtung von Studiengängen

Neueinrichtung

Verfahren und Ablauf

Impulse zur Neueinrichtung von Studiengängen gehen in der Regel vom zuständigen Fach oder Fachbereich aus, können aber auch das Ergebnis von strategischen Überlegungen der Universität oder von Verfahren des Qualitätsmanagements sein. Entsprechende Überlegungen münden in einen Initiativbeschluss von Fach und Fachbereich, der mit dem Präsidium abgestimmt werden muss. In der Folge konkretisieren Fachvertreterinnen und Fachvertreter die Konzeption des Studiengangs und arbeiten die notwendigen Studiengangdokumente aus. Diese werden im Rahmen des Studiengangchecks auf formale und fachlich-inhaltliche Kriterien geprüft. Diese Prüfung bildet zugleich die Grundlage für die Entscheidung über die interne Akkreditierung. Im Anschluss kann die Beschlussfassung in Fachbereichsrat, Senatskommission für Studium, Lehre und Weiterbildung sowie Senat erfolgen.

Planung und Ansprechpartner

Da bei der Neueinrichtung von Studiengängen alle dargestellten Schritte durchlaufen werden müssen, ist es wichtig, frühzeitig mit der Planung des Verfahrens zu beginnen. Mindestens eineinhalb Jahre vor geplantem Studienstart – soll dieser im Wintersemester stattfinden also etwa bis April des Vorjahres – sollten bereits ein Initiativbeschluss des Faches sowie eine Abstimmung mit dem Präsidium erfolgt sein. Bitte wenden Sie sich bereits zu Beginn der Planungsphase eines neuen Studienangebots an das Qualitätsmanagement, das Sie gerne bei diesem Prozess begleiten wird. Ansprechpartner ist Martin Schreiber.
 

Einen genauen zeitlichen Ablauf des Verfahrens der Einrichtung von Studiengängen finden Sie in den Leitlinien zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen.