Werk-/Honorarverträge
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Wer bearbeitet Werk- und Honorarverträge mit natürlichen Personen?
Ab dem 15.07.2024 wurde der Zentralen Beschaffung die Bearbeitung der Werk- und Honorarverträge mit natürlichen Personen übertragen.
Ab dem 15.07.2024 werden Werk- und Honorarverträge mit natürlichen Personen in der Zentralen Beschaffung bearbeitet.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu diesem Thema.
Bis an dieser Stelle neue Verträge zur Verfügung stehen, werden noch die bekannten Vertragsunterlagen der Abteilung III akzeptiert.
Zu Werk- und Honorarverträgen beachten Sie bitte folgende Informationen und verwenden Sie folgende Anträge.
Wichtige Informationen | Stand |
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Informationsschreiben des Präsidenten zum Abschluss von Werk- und Honorarverträgen + Anlage | 11/2010 |
Merkblatt und Anleitung zum Abschluss von Werkverträgen | 09/2021 |
Rundschreiben Künstlersozialabgabe | 01/2015 |
Künstlerkatalog | 09/2019 |
Beantragung von Werk- und Honorarverträgen, inkl. Gastvortrag | Stand |
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Merkblatt und Anleitung zur Beantragung | 09/2021 |
Antrag auf Abschluss eines Werk- oder Honorarvertrages, oder Gastvortrages | 01/2024 |
Antrag auf Abschluss eines Werk- oder Honorarvertrages, oder Gastvortrages (Englisch) | 01/2024 |
Ansprechpartner
Nicole Grandjean
Funktion: Sachbearbeiterin
Einrichtung: Sachgebiet 2.2: Zentrale Beschaffung
Raum: V119
Vertretung
Nathalie Binsfeld
Funktion: Sachbearbeiterin
Einrichtung: Sachgebiet 2.2: Zentrale Beschaffung
Raum: V119
Tel.: +49 651 201-4261
E-Mail: binsfeldnuni-trierde
Stefan Schmitz
Funktion: Sachgebietsleiter
Einrichtung: Sachgebiet 2.2: Zentrale Beschaffung
Raum: V111
Tel.: +49 651 201-4225
E-Mail: schmitzsuni-trierde
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Vertragstypen
- Werkvertrag (WV)
Herstellung/Veränderung einer Sache/eines Werkes oder die Leistung eines bestimmten Arbeitserfolges - Werkvertrag über Korrekturleistungen (WV-K)
- Honorarvertrag (HV)
Vortrags- und Lehrtätigkeit - Gastvortrag (HV-G)
Sonderform des Honorarvertrags - Übungsleitervertrag AHS (ÜLV)